Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten, ) unter 25 Jahren in einem Betrieb.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung arbeitet eng mit dem Betriebsrat bzw. Personalvertretung zusammen.
Gewählt wird sie alle zwei Jahre, im betrieblichen Bereich im Oktober/November.
Wählbar ist jeder Arbeitnehmer unter 25 Jahren (auch, wenn er nicht mehr in Ausbildung ist), wenn er länger als 3 Monate im Betrieb angehört. Er darf nicht Mitglied des Betriebsrates sein.
Anregungen der Auszubildenden an den Betriebs-/Personalrat herantragen
Integration ausländischer Auszubildender
Rechte
Teilnahme an Betriebs- bzw. Personalratssitzungen
Teilnahme an Besprechungen zwischen Betriebs-/Personalrat und Arbeitgeber
Durchführung von Jugend- und Auszubildendenversammlungen
Abhalten von Sprechstunden
Aussetzen von Betriebs-/Personalratsbeschlüssen
Teilnahme an erforderlichen Schulungen auf Kosten des Arbeitgebers
Größe
|Gemäß BetrVG
| Abs.1
|-
|Auszubildende im Betrieb
|Größe der JAV
|-
| 5 bis 20
| 1
|-
| 21 bis 50
| 3
|-
| 51 bis 150
| 5
|-
| 151 bis 300
| 7
|-
| 301 bis 500
| 9
|-
| 501 bis 700
| 11
|-
| 701 bis 1000
| 13
|-
| über 1000
| 15
|}
|Gemäß BPersVG
| Abs.1
|-
|Auszubildende im Betrieb
|Größe der JAV
|-
|5 bis 20
|1
|-
|21 bis 50
|3
|-
|51 bis 200
|5
|-
|201 bis 300
|7
|-
|301 bis 1000
|11
|-
|über 1000
|15
|}
Jugend- und Auszubildendenvertretungen im öffentlichen Dienst
Auch im öffentlichen Dienst werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt. Die Regelungen befinden sich in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder. Korrespondierendes Gremium ist dort der Personalrat (nicht der Betriebsrat). Zu den Wahlberechtigten gehören auch Beamtenanwärter/innen.
Im öffentlichen Dienst ist die Anzahl der Jugendvertreter (nach den Personalvertretungsgesetzen) leicht abweichend geregelt. Auch findet die Wahl jeweils im Frühjahr statt. Rechte und Pflichten entsprechend denen in der Privatwirtschaft.