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Johann Carl Bertram Stüve (*4. März 1798 in Osnabrück, †16. Februar 1872 in Osnabrück) war Jurist und Politiker, Bürgermeister seiner Heimatstadt Osnabrück (Niedersachsen), Abgeordneter der Ständeversammlung im [[Hannover (Land)| Königreich Hannover]] und liberaler Innenminister des so genannten Märzministeriums in Hannover. Besondere Bedeutung hat er als Bauernbefreier im Fürstentum Osnabrück durch das hannoversche Ablösungsgesetz, das als sein politisches Meisterstück angesehen wird. Neben Justus Möser gilt er als bedeutendster Osnabrücker.

Herkunft und Ausbildung


Stüve stammt aus einer angesehenen Osnabrücker Politikerfamilie. Schon sein Vater Heinrich David Stüve und sein Großvater Johann Eberhard Stüve waren Mitglieder des Stadtrats gewesen, sein Vater war von 1804 bis zu seinem Tod im Jahre 1813 Erster Bürgermeister der Stadt. Stüve war das jüngste von fünf Kindern aus der Ehe von Heinrich David Stüve. Er besuchte das Osnabrücker Ratsgymnasium, das er 1817 abschloss. Zunächst begann er ein Jurastudium in Berlin, wechselte dann nach Göttingen und wurde dort 1820 promoviert. Aus Rücksicht auf seine verwitwete Mutter ließ er sich in Osnabrück als Anwalt nieder, obwohl er gerne Jura-Professor geworden wäre. Neben seiner juristischen Arbeit widmete er sich der Geschichtswissenschaft und ordnete das städtische, das bischöfliche sowie Klosterarchive und gab Justus Mösers Handschrift zum dritten Teil seiner Osnabrückischen Geschichte heraus. Er führte Mösers "Geschichte des Hochstifts Osnabrück" fort und publizierte in der "Hannoverschen Zeitung" und dem "Osnabrücker Volksblatt".

Abgeordneter in Hannover


1824 begann seine politische Karriere als Abgeordneter der Ständeversammlung in Hannover, wo er seinen ersten großen Erfolg mit einem staatlichen Schuldenerlass für eine Heimatstadt erzielte. In dieser Zeit waren die eigenbehörigen Bauern im Osnabrücker Land dem Gutsherrn mit Leib und Leben verpflichtet. Nur ein Freibrief gab ihnen Unabhängigkeit. Stüve, inzwischen mit dem Titel "Schatzrat" Mitglied der Ständeversammlung in Hannover, veröffentlichte sein Buch "Über die Lasten des Grundeigentums" und legte die Ablösungsverordnung vor, die den abhängigen Bauern die Freiheit bringen sollte. Sie trat am 22. Juli 1833 in Kraft. Stüve, ein gemäßigter Reformer, arbeitete mit am Staatsgrundgesetz von 1833 für das Königreich Hannover. Kömig Ernst August beseitigte die ständisch-liberale Verfassung 1837 durch Verfassungsbruch. Stüve reichte im Namen der Stadt Osnabrück dagegen Verfassungsbeschwerde beim Deutschen Bund ein, doch die Verfassung wurde erst 1848 nach der Märzrevolution wieder in Kraft gesetzt.

Erste Amtszeit als Bürgermeister


Ab 1841 hinderte die hannoversche Regierung Stüve an der Wahrnehmung seines Landtagsmandats. Er durfte Osnabrück nur mit Genehmigung des Landdrosten länger als drei Tage verlassen und lehnte es ab, die Erlaubnis zu erbitten. So widmete er sich seinem Amt als Verwaltungsbürgermeister von Osnabrück, in das er 1833 einstimmig von der Osnabrücker Bürgerschaft gewählt worden war. Dieses Amt hatte er zunächst bis 1848 inne.

Innenminister in der Märzregierung


König Ernst August versuchte die Auswirkungen der Märzrevolution zu begrenzen, indem er Stüve als Innenminister in die Märzregierung Graf Benningsens berief. Stüve schaffte die Zensur ab, beseitigte Standesvorrechte, trennte Justiz und Verwaltung und reformierte Verwaltung und Gemeinden. Seine Reformen blieben auch nach dem Rücktritt der Märzminister im Oktober 1850 bestehen, bis sie 1855 unter König Georg V. aufgehoben wurden.

Zweite Amtszeit als Bürgermeister


Stüve kehrte 1850 nach Osnabrück zurück, widmete sich zunächst historischen Veröffentlichungen und wurde 1852 erneut zum Bürgermeister gewählt. Er nahm jedoch eine zunehmend konservative Haltung ein. Nach Auseinandersetzungen mit dem Bürgervorsteherkollegium gab er sein Amt 1864 endgültig auf und trat zurück.

Weblink


Literatur von und über Stüve im Katalog der DDB

Mann | Deutscher | Bürgermeister (Osnabrück) | Geboren 1798 | Gestorben 1872

 

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