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Unter dem Jahresabschluss eines Unternehmens versteht man im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen den Abschluss des Geschäftsjahres in der Rechnungslegung. Dazu müssen alle Bestands-, Erfolgs- und gegebenenfalls Privatkonten abgeschlossen werden. Durch den Jahresabschluss wird der finanzielle Erfolg des abgelaufenen Geschäftsjahres festgestellt. Weiterhin stellt der Jahresabschluss die Vermögenslage des Unternehmens zum Bilanzstichtag dar.

Die genauen Anforderungen an den Jahresabschluss werden durch verschiedene nationale und internationale Vorschriften bestimmt. Mit der Analyse von Jahresabschlüssen befasst sich die Jahresabschlussanalyse.

Aufbau und Ermittlung


Es wird bei der Ermittlung zwischen Saldenbilanzen unterschieden:

  1. Saldenbilanz I
  2. Umbuchungen
  3. Saldenbilanz II

Deutsches und österreichisches Recht


Laut deutschem und österreichischem Handelsrecht ist der Jahresabschluss die Zusammenstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die bei Kapitalgesellschaften um einen erläuternden Anhang erweitert werden. Weiterhin sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB) verpflichtet, einen Lagebericht zu veröffentlichen.

Bei börsennotierten Konzernen kommen außerdem noch Kapitalflussrechnung, Segmentberichterstattung und Eigenkapitalspiegel hinzu. Allerdings sind Konzern-Mutterunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union verpflichtet, für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2004 beginnen, einen Konzernabschluss nach den Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen (§ 315a HGB). Da ein IFRS-Abschluss zwingend die Vorjahresdaten enthalten muss, sind betroffene Konzerne gezwungen, bereits ein Jahr früher parallel nach IFRS zu bilanzieren.

Jahresabschlussprüfung


Die Jahresabschlussprüfung wird von einem Wirtschaftsprüfer, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem vereidigten Buchprüfer oder einer Buchprüfungsgesellschaft vorgenommen. Je nach Lage der nationalen Gesetzgebungen sind nicht alle Unternehmen verpflichtet, eine Jahresabschlussprüfung vornehmen zu lassen.

Die Jahresabschlussprüfung ist in der Theorie der Vergleich eines Ist-Objektes mit einem Soll-Objekt. Das Ist-Objekt ist dabei der Jahresabschluss des Unternehmens, das Soll-Objekt das auf Grundlage der dokumentierten realen Sachverhalte und Anwendung der Normen durch den Prüfer zusammengestellte Ergebnis. Durch Vergleich der beiden Objekte und Klärung der Unterschiede gelangt der Prüfer zu einem Prüfungsergebnis, welches er beispielsweise durch den Bestätigungsvermerk oder durch den Prüfungsbericht kundtut. Geprüft werden der Jahresabschluss, der Lagebericht, die Einhaltung von Gesetzen und ggf. die Einhaltung von Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag. Der zu prüfende Abschluss wird mit einem Bestätigungs- oder einem Versagungsvermerk abschließend eingeschätzt.

Ziel der Prüfung ist die Beurteilung, ob die Rechnungslegungsvorschriften eingehalten wurden. Ziel ist es hingegen nicht, die Bonität des geprüften Unternehmens zu bestätigen (siehe auch Erwartungslücke bei der Jahresabschlussprüfung).

Prüfungstechniken

Die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit sind wesentliche Felder der Prüfung. Eine Prüfung erfolgt in der Regel durch Stichproben. Dabei wird in Bereichen mit hohem Risiko eine vergleichsweise hohe Stichprobenanzahl verwendet. Der Abschlussprüfer legt vor dem Beginn der eigentlichen Prüfungshandlungen fest, welche Kriterien wesentlich sind und wann ein Bestätigungsvermerk versagt werden muss. Diese werden sowohl für den Gesamtbereich als auch für die einzelnen Prüfungsfelder festgelegt.

Die Prüfungstechniken können in

  • Systemprüfung mit
    • Aufbauprüfung und
    • Funktionsprüfung
  • aussagebezogene Prüfung mit
    • analytischen Prüfungshandlungen
    • Einzelfallprüfung
unterteilt werden.

Prüfungsrisiko

Von einem Prüfungsrisiko spricht man bei der Jahresabschlussprüfung, wenn ein Bestätigungsvermerk erteilt wurde, obwohl Fehler enthalten sind, welche der Erteilung widersprechen.

Dabei unterscheidet man das

  • Fehlerrisiko mit
    • dem inhärenten Risiko: dies ist das Risiko, dass überhaupt Fehler im Jahresabschluss enthalten sind
    • dem Kontrollrisiko: das ein Fehler enthalten ist, welcher nicht durch die Interne Revision entdeckt werden konnte
  • dem Entdeckungsrisiko; das Risiko, dass der Abschlussprüfer wesentliche Fehler nicht entdeckt hat.

Literatur


  • Coenenberg, A.G. u.a.: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 19. Aufl., Landsberg am Lech 2003
  • Küting, K., Weber, C.P.: Handbuch der Rechnungslegung, 5. Aufl., Stuttgart 2000
  • Wöhe, G.: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 22. Aufl., München 2005
  • Wysocki, K.v., Wohlgemuth, M., Konzernrechnungslegung, 4. Aufl., Düsseldorf 1996

Siehe auch


Weblinks


Bilanzrecht | Buchführung

Bilancio | Jaarverslag | 財務諸表

 

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