Unter dem Jahresabschluss eines Unternehmens versteht man im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen den Abschluss des Geschäftsjahres in der Rechnungslegung. Dazu müssen alle Bestands-, Erfolgs- und gegebenenfalls Privatkonten abgeschlossen werden. Durch den Jahresabschluss wird der finanzielle Erfolg des abgelaufenen Geschäftsjahres festgestellt. Weiterhin stellt der Jahresabschluss die Vermögenslage des Unternehmens zum Bilanzstichtag dar.
Die genauen Anforderungen an den Jahresabschluss werden durch verschiedene nationale und internationale Vorschriften bestimmt. Mit der Analyse von Jahresabschlüssen befasst sich die Jahresabschlussanalyse.
Es wird bei der Ermittlung zwischen Saldenbilanzen unterschieden:
Bei börsennotierten Konzernen kommen außerdem noch Kapitalflussrechnung, Segmentberichterstattung und Eigenkapitalspiegel hinzu. Allerdings sind Konzern-Mutterunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union verpflichtet, für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2004 beginnen, einen Konzernabschluss nach den Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen (§ 315a HGB). Da ein IFRS-Abschluss zwingend die Vorjahresdaten enthalten muss, sind betroffene Konzerne gezwungen, bereits ein Jahr früher parallel nach IFRS zu bilanzieren.
Die Jahresabschlussprüfung wird von einem Wirtschaftsprüfer, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem vereidigten Buchprüfer oder einer Buchprüfungsgesellschaft vorgenommen. Je nach Lage der nationalen Gesetzgebungen sind nicht alle Unternehmen verpflichtet, eine Jahresabschlussprüfung vornehmen zu lassen.
Die Jahresabschlussprüfung ist in der Theorie der Vergleich eines Ist-Objektes mit einem Soll-Objekt. Das Ist-Objekt ist dabei der Jahresabschluss des Unternehmens, das Soll-Objekt das auf Grundlage der dokumentierten realen Sachverhalte und Anwendung der Normen durch den Prüfer zusammengestellte Ergebnis. Durch Vergleich der beiden Objekte und Klärung der Unterschiede gelangt der Prüfer zu einem Prüfungsergebnis, welches er beispielsweise durch den Bestätigungsvermerk oder durch den Prüfungsbericht kundtut. Geprüft werden der Jahresabschluss, der Lagebericht, die Einhaltung von Gesetzen und ggf. die Einhaltung von Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag. Der zu prüfende Abschluss wird mit einem Bestätigungs- oder einem Versagungsvermerk abschließend eingeschätzt.
Ziel der Prüfung ist die Beurteilung, ob die Rechnungslegungsvorschriften eingehalten wurden. Ziel ist es hingegen nicht, die Bonität des geprüften Unternehmens zu bestätigen (siehe auch Erwartungslücke bei der Jahresabschlussprüfung).
Die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit sind wesentliche Felder der Prüfung. Eine Prüfung erfolgt in der Regel durch Stichproben. Dabei wird in Bereichen mit hohem Risiko eine vergleichsweise hohe Stichprobenanzahl verwendet. Der Abschlussprüfer legt vor dem Beginn der eigentlichen Prüfungshandlungen fest, welche Kriterien wesentlich sind und wann ein Bestätigungsvermerk versagt werden muss. Diese werden sowohl für den Gesamtbereich als auch für die einzelnen Prüfungsfelder festgelegt.
Die Prüfungstechniken können in
Von einem Prüfungsrisiko spricht man bei der Jahresabschlussprüfung, wenn ein Bestätigungsvermerk erteilt wurde, obwohl Fehler enthalten sind, welche der Erteilung widersprechen.
Dabei unterscheidet man das
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