Als Jäger wird eine Person bezeichnet, die zum Zwecke der Gewinnung von Lebensmitteln (Wildbret), Pelzwerk, Jagdtrophäen oder zum Sport auf die Jagd geht, d. h. Wild erlegt bzw. in Fallen fängt.
In engerem Sinn versteht man unter einem Jäger eine Person, die auf Grund einer Berechtigung (Jagdschein) in waidgerechter Art jagt. Im Gegensatz dazu tötet der Wilderer Tiere unberechtigt.
Im deutschen Jagdrecht gehört zur Jagd auch die Hege.