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IsrSperranlagenFeb2005.png Als Israelische Sperranlagen bezeichnet man eine 759 km lange Absperrung, die das israelische Kernland vom Westjordanland trennen soll. Der Bau wurde im Jahre 2003, in der zweiten Amtszeit des israelischen Premierministers Ariel Scharon, begonnen. Die Fertigstellung sollte ursprünglich bis zum Sommer 2005 erfolgen, wegen verschiedener Eingaben beim Obersten Gerichtshof Israels verzögerten sich die Arbeiten, deren Abschluss für Ende 2006 erwartet wird.

Zielsetzung


Mauer-betlehem.jpg|thumb|260px|Graffiti von Banksy auf der Mauer, Höhe Betlehem (2005)]]Palestine occupation34.jpgStahlbetonmauer-Bethlehem.jpg mit politisch orientierter Bemalung (Feb. '05)]]Die Sperranlagen gehen auf einen Vorschlag des israelischen sozialdemokratischen Präsidentschaftskandidaten Amram Mizna zurück, der im Kontext der Selbstmordattentate unilaterale Maßnahmen zur Trennung von Israelis und Palästinensern vorgeschlagen hatte.

Die israelische Regierung will mit dem Bau Terroranschläge in israelischen Städten verhindern, wie sie verstärkt seit dem Beginn der Al-Aqsa-Intifada vorkamen. Weil 99 % aller Anschläge vom Westjordanland aus ausgeführt werden und nicht vom bereits abgetrennten Gaza-Streifen, erhofft sich die Regierung eine Reduzierung der Anschläge. Als sekundäre Ziele werden illegale Einreiseversuche von Palästinensern, namentlich Migranten und Hehlern, genannt. Die Betonverstärkungen, die etwa 3% der gesamten Strecke ausmachen, dienen als Schutz gegen Feuerüberfälle auf Autos und Menschen auf der israelischen Seite.

Bei Selbstmordattentaten, die vom Westjordanland ausgingen, wurden 2003 in Gebieten mit Zaun insgesamt 46 Menschen ermordet, 221 wurden verletzt. In Gebieten ohne Zaun waren es 89 Tote und 411 Verletzte. Im ersten Halbjahr 2004 (bis einschließlich Juni) wurden bei Selbstmordattentaten in Gebieten ohne Zaun 19 Menschen getötet und 102 wurden verletzt.

In Gebieten mit Zaun starben in dem selben Zeitraum keine Menschen. (Quelle: Newsletter der Israelischen Botschaft in Berlin)

Weil der heutige Verlauf nicht dem der Grünen Grenze entspricht befürchten Kritiker, dass er einer künftigen Grenze eines souveränen Staat Palästina vorgreifen könnte und behaupten teilweise, dass Israel damit eine De-Facto-Annexion palästinensischer Gebiete bezweckt.

Die Anlage


Der überwiegende Teil der Sperranlagen (auf mindestens 700 Kilometer) wird als schwer gesicherter Metallzaun mit Stacheldraht, einem Graben, einem Zaun mit Bewegungsmeldern, einem geharkten Sandstreifen zur Verfolgung von Fußabdrücken, einem geteerten Patrouillenweg sowie weiterem Stacheldraht auf der israelischen Seite errichtet. Zu beiden Seiten des Zauns, das sind insgesamt 70 Meter, wird ein militärisches Sperrgebiet errichtet, welches von Beobachtungsposten zusätzlich optisch überwacht wird. In kleinen Teilen, in der Nähe von Qalqiliya und Jerusalem (insgesamt auf mindestens 25 Kilometer), wo diese Breite nicht eingehalten werden kann, wird eine bis zu 8 Meter hohe Mauer aus Stahlbeton errichtet.

Die geschätzten Kosten für das Projekt belaufen sich auf 180 Millionen Euro. 35 Millionen Euro davon sollen für Erleichterungen für die palästinensischen Anwohner der Anlagen verwendet werden. In unregelmäßigen Abständen existieren Toranlagen, welche mit einer offiziellen Erlaubnis der zuständigen Behörden von der palästinensischen Zivilbevölkerung passiert werden können.

Verlauf


Die Anlagen stehen auf israelischem, auf palästinensischem Gebiet, oder auf der so genannten "Grünen Linie", der Grenze zwischen Israel und dem Westjordanland vor dem Sechstagekrieg von 1967. Der Verlauf wurde in einem nicht bindenden Gutachten des Internationalen Gerichtshofs für illegal erklärt. Für ihren Bau wurde unter anderem palästinensischer Grund beschlagnahmt, außerdem trennen die Sperranlagen teilweise Dörfer und Städte von ihren Feldern auf der anderen Seite und drohen damit, deren wirtschaftliche Grundlage zu zerstören. Obwohl vor allem öffentliches Land verwendet und eine volle Kompensation angeboten wird, stelle der Zaun eine starke Beeinträchtigung für die Palästinenser dar. So habe angeblich der Bau eine Zerstörung von landwirtschaftlich genutzter Fläche zur Folge. Von diesen Kritikern wird behauptet, dass 36 palästinensische Siedlungen zerschnitten, 8.3000 Olivenbäume gefällt, 32 Brunnen annektiert und 35 Kilometer Wasserleitungen zerstört worden seien.

Der Zaun wird so angelegt, dass jüdische Siedlungen mindestens 2,5 Kilometer von ihm entfernt sind. An einigen Orten existieren Zweitanlagen, die eine Reihe von Enklaven erschaffen, die fast vollständig von Barrieren umgeben sind.

Es ist noch nicht abschließend geklärt, ob die israelische Regierung auch die östliche Seite der von Palästinensern bevölkerten Regionen abriegeln wird. Abhängig vom Grad dieser Entwicklung werden zwischen 6 % und 45 % der West-Bank abgeriegelt sein.

Chronologie


Im Oktober 2003 erklärte Israel die Region um die Anlagen und die "grüne Grenze" zum militärischen Sperrgebiet. Trotzdem dürfen alle Israelis und Juden die Gebiete betreten. Palästinenser dürfen dies hingegen nur mit einer speziellen Erlaubnis, selbst wenn sie Einwohner einer der Dutzend Ortschaften dieser Region sind. Meistens lehnen die israelischen Behörden solche Anträge ab.

Bis Dezember 2005 wurden ca. 35% (275 Kilometer) der Sperranlagen fertig gestellt. Bis März 2006 sollen sie 425 Kilometer lang sein. Bis Dezember 2005 konnten nur 11 der geplanten 39 Übergänge fertiggestellt werden. Als Begleitmaßnahme zum Zaun errichtet Israel eine Nord-Süd-Verbindungsstraße, die von einem Sicherheitsstreifen begleitet wird.

Rechtliche Aspekte


UNO

International wird der Bau bzw, der Verlauf der Sperranlagen überwiegend verurteilt. Auch die USA äußerten wiederholt ihre Besorgnis wegen der befürchteten negativen Auswirkungen auf den Friedensprozess im Nahen Osten.

Im Oktober 2003 legten die Vereinigten Staaten von Amerika gegen den Antrag auf eine Sicherheitsratsresolution der Vereinten Nationen ihr Veto ein. Damit wurde die Sperranlage nicht als völkerrechtswidrig verurteilt. Auszug aus dem Entwurf:

The construction by Israel, the occupying power, of a wall in the Occupied Territories departing from the armistice line of 1949 is illegal under relevant provisions of international law and must be ceased and reversed.

Inoffizielle Übersetzung:

"Die Errichtung einer von der Waffenstillstandslinie von 1949 abweichenden Mauer in den besetzten Gebieten durch die Besatzungsmacht Israel ist nach den Prinzipien des internationalen Rechts illegal und muss gestoppt und rückgängig gemacht werden."

Großbritannien, Deutschland, Bulgarien und Kamerun enthielten sich der Stimme. Die USA begründeten ihr Veto durch das Fehlen einer Verurteilung der Terroranschläge palästinensischer Gruppen.

Eine Woche später nahm die Vollversammlung der UNO eine ähnliche Resolution mit 144 gegen vier Stimmen bei zwölf Enthaltungen an. Die Resolution, die im Gegensatz zu einer Sicherheitsratsresolution nicht völkerrechtlich bindend ist, benennt den Verlauf der Mauer auf "palästinensischem Grund" als "widersprüchlich zu internationalem Recht" und verlangt, dass Israel den Bau "stoppt und rückgängig macht". Der israelische UN-Botschafter Dan Gillerman bekräftigte dagegen Israels Recht auf den Bau der Anlagen mit dem Hinweis auf die Gefahr durch palästinensischen Terrorismus, die den Bau notwendig mache.

Im Dezember 2003 verabschiedete die Vollversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution, die den Internationalen Gerichtshof (ICJ) anwies, ein Rechtsgutachten zu den durch die Bautätigkeiten der Sperranlage "hervortretenden rechtlichen Konsequenzen" zu verfassen. Die Anhörungen dazu begannen im Februar 2004. Der Palästinensische Autonomiebehörde, die kein Mitglied des Gerichtshofes ist, wurde gestattet, eine Eingabe über den UN-Beobachterstatus abzugeben. Im Januar 2004 autorisierte der Gerichtshof auch die Liga der Arabischen Staaten und die Organisation der Arabischen Konferenz, Stellungnahmen einzureichen. Vertreter der Liga vor dem Gericht ist der deutsche Völkerrechtler Dr. Michael Bothe, Professor für Öffentliches Recht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt. Israel verzichtete darauf, eine Stellungnahme einzureichen, weil es ein politisches Verfahren erwartete und von Anfang an von einem negativen Urteil ausging.

In diesem Gutachten vom 9. Juli 2004 wurde der Verlauf teilweise für völkerrechtswidrig erklärt (dort wo er von der Grünen Linie abweicht).

Am 20. Juli 2004 forderte die Vollversammlung der UNO in einer Resolution den Abriss der Anlage im Westjordanland. Von den abgegebenen Stimmen stimmten 150 dafür, 6 stimmten dagegen und 10 enthielten sich. Die Resolution folgte damit dem Rechtsgutachten des internationalen Gerichtshofs.

Israelische Kritik an dem Rechtsgutachten

Die Entscheidung des ICJ wurde von Israel stark kritisiert. Dem israelischen Argument, dass es sich um eine Anlage zur Selbstverteidigung nach UN-Charta Artikel 51 handelt, wurde nicht entsprochen, mit dem Argument die Angriffe passierten von Gebieten, über die Israel die Kontrolle habe, weshalb das Selbstverteidigungsrecht nicht anwendbar sei.

Kritisiert wurde von Beginn an die Übernahme von bestimmten Termini der Vollversammlung. Die Vollversammlung sei eine politische Körperschaft, deshalb sei eine Übernahme ihrer Wortwahl "palästinensische besetzte Gebiete" durch den ICJ, ohne Verweis auf das rechtliche Dilemma um das gesamte Gebiet, bereits eine einseitige Entscheidung, die auch nicht in den Entscheidungen des UN-Sicherheitsrats reflektiert würde. Die Bezeichnung eines Territoriums als zugehörig zu einer Entität impliziere, dass diese Entität ein Staat oder Völkerrechtssubjekt ist, dies treffe aber auf die PA nicht zu, die sich auch nie als Staat bezeichnet hat.

Kritisiert wird weiterhin, dass das Gericht die Anwesenheit Jordaniens in den Gebieten vollkommen ignoriert, womit ausgeblendet würde, dass Israel 1967 die Gebiete erst als Reaktion auf den Beschuss durch Jordanien einnahm. Diese Position wurde auch von Richterin Rosalyn Higgins (UK) in einer abweichenden Meinung vertreten, in der sie schreibt:

'"Ich halte die 'Geschichte', wie sie von dem Gericht in den Paragraphen 71-76 nacherzählt wird, weder für ausgeglichen noch zufriedenstellend."''

Einseitigkeit wird auch dem Paragraph 70 der Stellungnahme attestiert. Hier wird das Völkerbundsmandat für Palästina erwähnt, ohne aber in irgendeiner Form die Tatsache zu erwähnen, dass dort eine "Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina" beschlossen wurde, was zu diesem Zeitpunkt das ganze Gebiet westlich des Jordan (also auch die West Bank) bedeutete, sowohl nach Ansicht des Völkerbundes und der britischen Mandatsmacht.

Auch die Relevanz der Grünen Linie für eine Entscheidung des Gerichts wurde bestritten, da diese Waffenstillstandslinie weder von einem einzigen arabischen Staat noch von Israel jemals als internationale Grenze anerkannt wurde.

Israelische Gerichtsentscheidungen

Am 30. Juni 2004 hat Israels Oberster Gerichtshof den Klagen einzelner Palästinenser stattgegeben und die Änderung einer Route von 30 km des israelischen Sperrzaunes nordwestlich von Jerusalem angeordnet, um die Beeinträchtigungen für die palästinensische Bevölkerung zu reduzieren. Nach den Vorgaben des Gerichts darf der Zaun nicht politisch sein, er darf keine Staatsgrenze festlegen, außerdem darf er keine ungerechtfertigte Verletzung der Lebensqualität der palästinensischen Bevölkerung verursachen. Die israelische Regierung hat angekündigt, diesem Urteil Folge zu leisten und den Verlauf der Anlage zu ändern. In anderen Abschnitten bleiben die Beeinträchtigungen der palästinensischen Bevölkerung (durch zahlreiche Enklaven) jedoch weiterhin enorm.

Siehe auch: Sperranlage um den Gazastreifen

Weblinks


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