Unter einer Investmentgesellschaft, auch Kapitalanlagegesellschaften (KAG), versteht man eine Institution (zumeist in Form einer GmbH oder AG), die an die Öffentlichkeit Anteilscheine ausgibt. Das können zum Beispiel Fondsanteile sein. Die aus diesem Verkauf erzielten Einnahmen werden zum Kauf eines Portfolios aus Wertpapieren (z.B. Aktien und Anleihen, Immobilien) verwendet. Steigt der Wert des Portfolios, so profitiert der Inhaber der Fondsanteile. Sinkt er, so trägt er die Verluste. Man spricht von Investmentfonds.
Investmentgesellschaften bedürfen spezieller Konzessionen und werden von der jeweiligen Aufsichtsbehörde (siehe Tabelle unterhalb) überwacht. Bei Neuauflage eines Wertpapieres muss dieses genehmigt und in amtlichen Blättern angezeigt werden, außerdem müssen Wertpapierkurse in dafür geeigneten Tageszeitungen veröffentlicht werden.
| Land | Deutschland | Österreich | Schweiz |
| Aufsichtsbehörde | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) | Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) | Eidgenössische Bankenkommission |
| Gesetztestext | Gesetzes über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG) | Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) | Bundesgesetz über die Anlagefonds (AFG) |
| Interessensvertretung | Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) | Vereinigung Österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG) | Schweizerischer Anlagefondsverband (SFA) |
| Anzahl Gesellschaften | 80 (Quelle: BaFin; (Stand 13. Mai 2005) | 23 (Quelle: VÖIG/OeKB; Stand: 05/2005) | 44 (Quelle: EBK;' Stand : '03. Juni 2005'') |
| Gesamtanzahl/-volumen Fonds | 2.061 Fonds / 137.463,46 Mio € |
Eine Liste weiterer europäischer Investmentverbände ist hier zu finden.
Die Gesellschaft muss das bei ihr gegen die Ausgabe von Anteilscheinen eingelegte Geld, die damit angeschafften Vermögensgegenstände, Wertpapiere und Bezugsrechte und alle Ansprüche, die daraus entstehen, einem oder mehreren Sondervermögen zuführen, die von dem eigenen Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft getrennt zu halten sind.
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