Ein Investmentfonds sammelt das Geld von Kapitalanlegern und investiert in unterschiedlichen Anlagebereichen.
Ein Investmentfonds bietet den Kapitalanlegern den Vorteil, dass sie mit relativ kleinen Beträgen ein diversifiziertes Depot aufbauen und so ihr Anlagerisiko verringern können.
Arten von Investmentfonds
Eine Kapitalanlagegesellschaft kann verschiedene Investmentfonds mit unterschiedlicher Zusammensetzung auflegen:
Branchenfonds
Weitere Arten
Eine weitere Möglichkeit, die Investmentfonds zu kategorisieren ist, sie nach Anlagedauer zu sortieren:
- kurzfristige Fonds
- mittelfristige Fonds
- langfristige Fonds
Diese Einteilung ist nicht immer klar. Denn je nach Fondsgesellschaft unterscheiden sich die Definitionen der verschiedenen Fristen.
Eine sehr allgemeine Unterscheidung ist die in
- offene Investmentfonds und
- geschlossene Investmentfonds
Offener Investmentfonds
Bei den so genannten offenen Fonds existiert keine Begrenzung bezüglich des Fondsvermögens und der Zahl der auszugebenden Anteilscheine. Die Kapitalanlagegesellschaften können Fondsanteile in theoretisch unbegrenzter Menge herausgeben. Die Anteilscheine offener Investmentfonds sind in der Regel zu jedem (Börsen-)Tag handelbar. Bei offenen
Immobilienfonds kann es vorkommen, dass der Preis nur in größeren Abständen festgestellt wird.
Geschlossener Investmentfonds
Bei den
geschlossenen Fonds kann in der Regel nur im
Platzierungszeitraum investiert werden, danach wird der Fonds geschlossen.
Der Erwerber eines Anteils an einem geschlossenen Fonds wird Unternehmer (in der Regel
Kommanditist) mit allen Chancen und Risiken.
Gängige Investitionsgüter für geschlossene Fonds sind neben Immobilien beispielsweise auch Schiffe (
Schiffsfonds), Anlagen zur Produktion regenerativer Energien (zum Beispiel Windkraftanlagen) und Filme (
Medienfonds). Windkraft- und Biogasfonds werden wegen ihrer Anlageschwerpunkte auch
alternative Anlagen genannt. Außerdem gibt es geschlossene Fonds, die in Zweitmarkt-Kapitallebensversicherungen (US-Life, Britische Leben, Deutsche Leben) investieren und schließlich sind auch die
Venture-Capital oder
Private-Equity-Gesellschaften zu erwähnen.
In Summe sind so im Jahr 2004 bundesweit über 10 Mrd. EUR in geschlossenen Fonds investiert worden.
Da der Markt der geschlossenen Fonds außer der
Prospekthaftung keiner staatlichen Kontrolle unterlag, sprach man hier auch vom
grauen Kapitalmarkt. Als Kontrollinstrument mittlerweile durchgesetzt hat sich der Prospektierungsstandard gemäß
IDW (Institut der
Wirtschaftsprüfer), der sich bei geschlossenen Fonds IDW S4, demnächst IDW ES4, nennt.
Vorteile eines geschlossenen Fonds
Neben beabsichtigten Gewinnen der Gesellschaft werden geschlossene Fonds in 15-20% aller Fälle als
Steuerstundungsmodelle eingesetzt. Bis 2005 wurden geschlossene Fonds mit (in der Anfangsphase) kalkulierten hohen Verlusten der Gesellschaft aufgelegt, um dem Investor steuerliche Verlustzuweisungen zu verschaffen. Wer als Privatinvestor einen hohen
Grenzsteuersatz hat, kann mit einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds den Zeitpunkt der Versteuerung auf später verschieben, wenn der persönliche Steuersatz vermutlich niedriger sein wird. Es handelt sich in diesem Fall nicht um Steuerspar- sondern um Steuerstundungsmodelle.
Risiken eines geschlossenen Fonds
= Verlust der steuerlichen Vorteile
=
Unterstellt das
Finanzamt dem Fonds fehlende Gewinnerzielungsabsicht, gehen die erhaltenen Steuervorteile nachträglich verloren. Ein nicht unerheblicher Anteil, gerade von geschlossenen Immobilienfonds in Ostdeutschland, erweist sich so als Bumerang für die Anleger. Verluste aus Steuerstundungsmodellen, denen der Steuerpflichtige nach dem 10. November 2005 beigetreten ist oder für die nach dem 10. November 2005 mit dem Außenvertrieb begonnen wurde, dürfen weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (§ 15b EStG).
= Fehlender wirtschaftlicher Erfolg
=
Mangelnder wirtschaftlicher Erfolg kann, je nach Rechtsform des Fonds zu einer
Nachschusspflicht führen. Dies gilt vor allem für die
GbR-Fonds. Bei KG-Fonds, in denen sich der Anleger als Kommanditist beteiligt, haftet er "nur" mit seiner Einlage. Hier kann jedoch die Haftung für erhaltene, aber durch den Fonds nicht verdiente (erwirtschaftete) Ausschüttungen (zum Beispiel durch Mietgarantien) wiederaufleben (§172 HGB).
Ein GbR-Gesellschafter ist Vollhafter, der im Zweifelsfall mit seinem gesamten Vermögen haftbar gemacht werden kann.
Ein Verkauf von Anteilen ist vor der Auflösung des Fonds nur möglich, wenn man selbst einen Käufer hierfür findet. Der Preis orientiert sich, wie immer an Angebot und Nachfrage. Bisher hat sich kein funktionierender Zweitmarkt für diese Anteile gebildet, auch wenn es Versuche dazu wie www.zweitmarkt.de gibt.
Vielfach werden geschlossene Fonds über ihre interne Finanzierung hinaus auch auf Zeichnerebene mit einem Kredit finanziert. Mögliche steuerliche Vorteile werden so gegebenenfalls vergrößert.
= Interessenkonflikte auf Seiten der Initiatoren
=
Ungeachtet des schon seit 1998 in Kraft getretenen Verkaufsprospektgesetzes und der ausführenden Verkaufsprospektverordnung kontrolliert die
BaFin lediglich die formelle Vollständigkeit der Angaben, nicht jedoch deren Wahrheitsgehalt. Interessenkonflikte werden daher selten offenbart. Nicht selten wirtschaften die Gründungskommanditisten und Initiatoren in ihre eigenen Taschen, indem sie zu den nicht unerheblichen Weichkosten von teilweise über 25% zusätzlich Verträge mit eigenen Gesellschaften zu entsprechend vorteilhaften Konditionen für sich selbst schließen. Diese Vorgehensweise fällt oftmals nicht auf, weil Beteiligungen an geschlossenen Fonds überwiegend als treuhänderische vermittelt werden und der Treuhänder nicht selten von den Initiatoren und/oder den Gründungsgesellschaften beherrscht wird.
= Mangelnde persönliche Eignung der Geschäftsführung
=
Der Anleger sollte sich zudem im Klaren darüber sein, dass er der Geschäftsführung des Fonds seine Ersparnisse in der Regel über viele Jahre anvertraut. Hat die Geschäftsführung daher nicht die erforderliche Qualifikation und Erfahrung, kann es zu Verlusten kommen.
Vorteile eines Fonds
Fonds ermöglichen Anlegern ihr Geld in verschiedenen Anlagebereichen, also an den Geld- und Kapitalmärkten, in festverzinslichen Wertpapieren, Immobilien, Aktien und Derivaten anzulegen und gleichzeitig professionell verwalten zu lassen. Dies ist sowohl in
Sparplänen ab ca. 25 € monatlich möglich, als auch mit Einmalanlagen, die ab ca. 250 € bis 500€ möglich sind.
Die Anlegergelder sind Sondervermögen der
Investmentgesellschaft und der Depotbank. Selbst im Falle eines Konkurses der Investmentgesellschaft oder Depotbank bleibt das Geld der Anleger daher unangetastet. Im Falle einer Insolvenz kümmert sich
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um die Liquidierung der Gelder und sofortige Auszahlung an die Anteilseigner. Fonds unterliegen in Deutschland der staatlichen Genehmigung und Aufsicht durch die BaFin. Kaum eine andere Anlageart ist in dieser Hinsicht so sicher und gut überwacht.
Nachteile eines Fonds
Nur ein gutes Drittel aller Fonds übertrifft seinen jeweiligen Vergleichsindex.
Beim Vertrieb von Fondsanteilen wird oft auf das Risikopotential mancher Fondssektoren nicht entsprechend hingewiesen. Es ist unbedingt darauf zu achten, wie ein entsprechender Fonds investieren darf und nicht wie der Name es evtl. vorgeben könnte. Im Verkaufsprospekt kann man sich über die Möglichkeiten, wie der Fonds investieren darf, informieren!
Die Zahl der in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Investmentfonds ist deutlich größer als die Anzahl der
Aktien. (Stand: Ende März 2006: rund 7200 Fonds).
Steuerliche Aspekte
Offene Fonds unterliegen mit
Zinseinnahmen und
Dividenden ihrer Wertpapiere der
Kapitalertragsteuer. Die Kursgewinne eines Fonds sind
Spekulationsgewinne und bei einer Haltedauer von über einem Jahr steuerfrei. Je nach Investmentansatz und Wertpapierstruktur können die Erträge eines Investmentfonds zu 100% steuerpflichtig oder sogar zu 100% steuerfrei sein. Ersteres gilt im Wesentlichen für Geldmarkt und Rentenfonds, letzteres eher für spekulativere Aktienfonds.
Bei geschlossenen Fonds gelten andere steuerliche Grundlagen, die sich an der Art der Inhalte des Fonds orientieren. Hier hat der Anleger entweder
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder
Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Gesetzliche Grundlagen
in Deutschland
Die rechtlichen Grundlagen finden sich im
KAGG. Fonds werden in Deutschland im
Sondervermögen von
Investmentgesellschaften betrieben, welche als
Kreditinstitute gelten und seit dem 1. Januar 2004 dem
Investmentgesetz (InvG) genügen müssen.
in Österreich
In Österreich erfolgt die gesetzliche Regelung durch das
Investmentfondsgesetz (
InvFG) Novelle 2003.
Risikomischung und komplexe Zusammensetzung sind in Deutschland und in Österreich gesetzlich vorgeschrieben
Vertriebswege von Fonds
- Bankenvertrieb - über den Bankschalter oder Direktbank -
Banken vertreiben häufig die Produkte des eigenen Hauses. "Hauseigene Fonds" können dabei nicht immer die gleiche Performance wie erfolgreichere Fonds anderer Anbieter nachweisen.
- Unabhängige Vermittler, mit und ohne Beratung beispielsweise auch über Internet -
Unabhängige Berater haben häufig den Vorteil, fast alle Fonds verschiedenster Anbieter vermitteln zu können und evtl. Rabatt auf den Ausgabeaufschlag geben zu können.
- Direktkauf bei einer Investmentgesellschaft -
Nachteil: man muss sich wieder selbst um die Fondsauswahl bemühen.
- Gehandelt an der Börse -
Vorteil: kein Agio, nur Makler-Provision und -Gebühren: dies ist ab einem gewissen Auftragsvolumen erheblich günstiger, allerdings können nur ganze Anteile gehandelt werden. Börsenplätze: Börse Düsseldorf, Hamburger Börse, Berliner Börse
Kosten eines offenen Investmentfonds
Sehr transparent im Vergleich zu den meisten anderen Anlageformen sind die Kosten beziehungsweise Gebühren, die ein Fonds verlangen darf, definiert. Hierzu gehören der
Ausgabeaufschlag (die
Verwaltungskosten, die
Depotgebühr und manchmal eine
Erfolgsbeteiligung des Managements.
Im Gegensatz bei den Aktien das
* (Aufgeld), ist der Ausgabeaufschlag eine Gebühr, die beim Verkauf von Fondsanteilen in erster Linie zur Deckung der Vertriebskosten berechnet wird. Er fällt lediglich beim Kauf der Anteile an und ist bereits im Ausgabepreis der Investmentzertifikate enthalten. Er wird als Prozentsatz auf der Basis des Rücknahmepreises oder des Anlagebetrages ausgedrückt. Die Höhe des Ausgabeaufschlages hängt von der Art des Fonds, seinem Anlageschwerpunkt, der Höhe des Anlagebetrages und der Kapitalanlagegesellschaft bzw. deren Vertriebswege, und nicht zuletzt auch vom Erolg eines Investmentfonds ab.
Die Spannweite reicht in etwa von null bis acht Prozent.
Wer z.B. Fondsanteile im Wert von 100 € erwirbt, bezahlt bei einem Ausgabeaufschlag von 5% dafür 4,76 €. Die restlichen 95,24 € werden zugunsten des Erwerbers angelegt.
Aktienfonds sind in der Regel etwas teurer als andere Fonds. Im Schnitt liegen die Ausgabeaufschläge von Aktienfonds und Immobilienfonds bei 5 %, in Rentenfonds bei 3 % und in Geldmarktfonds bei 0%. Der Ausgabeaufschlag dient zur Deckung der Vertriebskosten. Daher ist es auch möglich den Ausgabeaufschlag komplett zu sparen. Im Internet bieten Discountvermittler heute einen Rabatt von 100% auf den Ausgabeaufschlag von ausgewählten Fonds an. Dafür werden die Gebühren bei der Verwaltung höher liegen. Wenn bei beratenden Vermittlern der Ausgabeaufschlag verhandelbar ist, liegt es entweder daran, dass der Fonds "bewußt" anfänglich einen zu hohen Aufschlag aufweist, um nach der Verhandlung richtig zu "landen".
Zu den Kosten gehören jährliche Managementgebühren, allgemein zwischen 0,1 - 1,75% p.a., die sich aus dem Nettoinventarwert des Fonds berechnen und aus diesem entnommen werden. Bei bestimmten Fonds (
Fonds ohne Ausgabeaufschlag,
Trading-Fonds) wird zwar kein Ausgabeaufschlag erhoben, dafür sind die Verwaltungsgebühren oft höher, so dass sich ab einer gewissen Haltedauer der Anteile, der Kauf mit Ausgabeaufschlag besser gerechnet hätte. Der Ausgabeaufschlag wird einmalig bei Kauf erhoben, die Verwaltungsgebühr jährlich.
Einige Fonds verlangen Erfolgsvergütungen, teils auf absoluter (Beteiligung am Gewinn) oder relativer (Beteiligung am Übertreffen einer bestimmten
Benchmark) Bemessungsgrundlage.
Bei der Entscheidung für ein konkretes Investmentprodukt ist daher immer zu beachten, dass die Performancezahlen, die eine Fondsgesellschaft veröffentlicht, brutto zu verstehen sind. Haben Sie beispielsweise 3 % Ausgabeaufschlag bezahlt und einen Fonds mit 1 % Managementgebühren, sind die Gebühren von 4 %, den der Fonds nach einem Jahr ausweist, de facto (fast) völlig durch den Gewinn des Fonds im ersten Jahr ausgeglichen.
In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, daß das Vermögen eines Publikumsfonds bei einer Depotbank hinterlegt ist. Sie berechnet dem Fondsvermögen jährlich eine Depotbankgebühr.
Je nach Depotbank kommen manchmal Handelskosten dazu (
Provision,
Spesen,
Maklergebühren) - jene Kosten, mit denen der Fonds beim Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers durch die Gebühren des Händlers (Bank oder
Makler) belastet wird.
Innerhalb von Fonds gibt es zudem Kosten, wie Druck, oder Wirtschaftprüfungskosten die dem Fondsvermögen belastet werden und im Bericht ausgewiesen sind. (siehe
Total Expense Ratio).
Unter Anderem bestimmen die Kosten, ob ein Fonds ein gutes Ergebnis im Vergleich zu seiner Benchmark geliefert hat. Dies gelingt nur den wenigsten Fonds beständig. Bei ca. 11.000 in Deutschland zum Vertrieb zugelassener Fonds (und ca. 14.000 unterschiedlichen Anteilsklassen), werden die meisten Anleger nur mit Hilfe ausgiebiger Recherchen oder Beratungen den für ihre Anlagezwecke geeigneten Fonds finden können.
Schliesslich gehören hiervon nur ca. 120 Investmentfonds zur langjährigen Spitzengruppe.
Anlegerschutz/Rechenschaftsbericht
Offene Fonds müssen einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht erstellen und halbjährlich einen Halbjahresbericht. Zu jedem Fonds muss ein Verkaufsprospekt vorliegen, der über die Anlagegrundsätze und Kosten informiert.
Der aktuelle Rechenschaftsbericht, der Verkaufsprospekt und der Halbjahresbericht (wenn der Rechenschaftsbericht älter ist als acht Monate) müssen einem Käufer zur Einsicht in geeigneter Weise angeboten werden. Der Käufer ist vor einem Investment umfassend über die damit verbundenen Risiken aufzuklären, das ein Beratungsprotokoll dokumentieren sollte. Die meisten Protokolle von Banken gleichen in der Regel Freifahrtscheinen, daher ist die Verwendung eines geeigneten eigenen (!) Protokolls bei jedem Beratungsgespräch dringend anzuraten. Die Unterschrift eines nichtverwandten Zeugen hat bisher auch nicht geschadet.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht die Einhaltung der durch den Gesetzgeber erlassenen einschlägigen Gesetze.
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