Der Investiturstreit war der Höhepunkt eines politischen Konfliktes im mittelalterlichen Europa zwischen geistlicher und weltlicher Macht um die Amtseinsetzung von Geistlichen (Investitur). Der Streit begann 1075 mit Papst Gregors VII. Dictatus Papae und endete in einer Kompromisslösung im Jahre 1122 mit dem Wormser Konkordat.
Da die Eigenkirchen und Eigenklöster von ihren Besitzern wie Ackerland gekauft, getauscht und vererbt werden konnten, verloren sie immer mehr ihren religiösen Zweck. Mit dem Verkauf von Gotteshäusern gingen ebenfalls die Ämter, eventuelle Reliquien und Pfründe in den Besitz des Käufers über. Bis zum Beginn der Kirchenreformen des 11. Jahrhunderts und der Cluniazensischen Reform, ausgehend vom Kloster Cluny, hatte man in diesem Vorgehen nichts Unrechtes gesehen.
Der Salier Heinrich III. macht sich in seiner Amtszeit (1039 - 1056) zum Wortführer der Kirchenreformen und sah als des Kaisers Aufgabe an, auch die Römisch-Katholische Kirche zu reformieren. 1046 amtierten drei miteinander konkurrierende Päpste (Benedikt IX., Gregor VI. und Silvester III.), die Heinrich auf Wunsch der Synode von Sutri absetzen und durch den reformgesinnten Clemens II. aus Deutschland ersetzen ließ. Bis zum Tode Heinrichs arbeiteten Clemens und Heinrich Hand in Hand an der Verbesserung aller christlichen Kirchen zusammen. Den meisten Reformern ging es aber im Wesentlichen darum, das Amt des Papstes dem Einfluss des römischen Stadtadels zu entziehen. Heinrichs Nachfolger wurde sein sechs Jahre alter Sohn Heinrich IV., in dessen Amtszeit die Auseinandersetzungen mit dem seit 1073 amtierenden Gregor VII. fiel.
Allerdings war man sich auch innerhalb der Reformpartei nicht einig, wie weit der Einfluss des Königs an der Bischofseinsetzung gehen dürfe. Die Vertreter einer extremeren Position, wie beispielsweise Humbert von Silva Candida, lehnten die Investitur durch weltliche Herrscher ab. In der Abhandlung „Adversus Simoniacos“ betrachtete er auch Könige als Laien. Zusammen mit der Vorstellung, dass kein Mensch etwas von einem anderen umsonst bekommen könne - diese Idee wurde von Humbert im zweiten Buch von „Adversus Simoniacos“ entwickelt - folgt, dass die Verleihung von Kirchengut durch den König zumindest simonistische Tendenzen hat.
Neben der Nähe zur Simonie kritisierte Humbert den Einfluss, den die Könige auf die Vergabe von Bischofsstühlen hatten, auch grundsätzlich. Er berief sich dabei auf Papst Leo I. den Großen. Dieser hatte 458/59 in einem Responsum an Rusticus von Narbonne formuliert, dass keine vernünftige Überlegung es zulasse, dass zu den Bischöfen auch Personen gerechnet würden, „die weder von den Geistlichen gewählt noch von der Bevölkerung erbeten, noch von den Bischöfen ihrer Kirchenprovinz mit der Billigung des Metropoliten geweiht worden seien“.
Einen gemäßigteren Standpunkt nahm Petrus Damiani ein. Er kritisierte die Mitwirkung der weltlichen Kräfte an der Investitur nicht grundsätzlich. Ihm war nur wichtig, dass die Wahl und Ernennung des Bischofs nach kanonischem Recht ablief. Damiani konnte beide Punkte dadurch vereinigen, dass er die Übergabe von Ring und Stab nicht als Weihe betrachtete.
Gleichzeitig fertigte Gregor VII. den Dictatus Papae an - nach Eugen Rosenstock-Huessy die "papale Revolution" gegen das ottonische Reichskirchensystem. Darin formulierte er seine Vorstellung des Amts als Papst, ermahnte Heinrich IV. mit harschen Worten und drohte ihm mit dem Kirchenbann. Weite Teile des deutschen Episkopats sahen in Gregors Bestrebungen zur Eindämmung der Simonie Nachteile und unterstützten deshalb den König, mit dem sie zusammen dem Papst den Gehorsam aufkündigten.
Als Legitimationsgrundlage dieser Amtsenthebung führte man an, dass der Patricius das Recht habe, den Papst zu ernennen, oder zumindest seine Wahl zu bestätigen. Dies war durch Heinrich IV. nicht geschehen. Als weiteren Grund gab man an, dass sich Gregor gegen die Reichsrechte in Rom und Italien aufs Schwerste vergriffen habe.
Die Antwort von Gregor kam umgehend. Auf der Fastensynode von Rom predigte er:
Die Absetzung Heinrichs begründete Gregor damit, dass Heinrich sich gegen die kirchlichen Hoheitsrechte aufgelehnt habe und somit kein König mehr sein könne. Wer von Gott die Hoheit entzogen bekommt, verdient auch nicht mehr diese faktisch innezuhaben, damit werden alle Untertanen vom Treueid, den sie Heinrich geleistet haben, entbunden. Wegen des Umgangs mit Exkommunizierten, den er trotz Mahnungen nicht aufgeben wollte, wurde er auch exkommuniziert. Dieser Bann betraf nicht den König, sondern den Christen Heinrich, da es einem Christen untersagt ist, mit Gebannten Umgang zu pflegen und sich der päpstlichen Autorität zu widersetzen.
Nach dem Kirchenbann durch Gregor fielen viele der deutschen Fürsten, die Heinrich ehemals unterstützt hatten, von ihm ab und zwangen ihn zu einer Lösung des Problems. Um den Papst noch vor dessen geplantem Treffen mit den abtrünnigen Fürsten abzufangen, brach Heinrich also im Dezember 1076 nach Italien auf. Gregor VII. wollte einer Begegnung mit Heinrich ausweichen und zog sich auf die Burg Canossa der Markgräfin Mathilde zurück. Heinrich erfuhr dies und wollte mit Hilfe der Markgräfin über ein Treffen verhandeln. Die Verhandlungen scheiterten jedoch. Am Festtag der Bekehrung des Heiligen Paulus zog Heinrich IV. im Büßergewand vor die Burg Canossa. Am 28. Januar 1077, also drei Tage später, löste der Papst Heinrich vom Kirchenbann.
In England (1105/07 im Konkordat von Westminster) und Frankreich (1107) kam es zu einer Einigung in Fragen der Investitur. Nur im Heiligen Römischen Reich schwelte der Konflikt weiter.
Im Jahr 1111 nahm König Heinrich V. Papst Paschalis II. gefangen. Der Papst wurde gezwungen, dem König das Investiturrecht zu übertragen und Heinrich zum Kaiser zu krönen. Der Papst schloss daraufhin am 11. April 1111 den Vertrag von Ponte Mammolo. Demnach habe die Wahl der Bischöfe und Äbte in Zukunft frei, aber mit Genehmigung des Königs zu erfolgen. Daran anschließend sollte dann die Investitur durch den König mit Ring und Stab erfolgen. Der Papst erklärte sich bereit, Heinrich zum Kaiser zu krönen, was am 13. April auch geschah. Im Gegenzug verpflichtete sich der König, die Gefangenen freizulassen, und zur Treue und Gehorsam gegenüber dem Papst, allerdings nur, soweit dies im Einklang mit den Rechten des Reiches sei. Der Vertrag wurde sofort heftig kritisiert und von den Befürwortern der Kirchenreform abgelehnt.
Im Jahr 1119 trafen sich Papst Kalixt II. und Heinrich V. um eine Einigung herbeizuführen. Diese wurde schließlich 1122 mit dem Wormser Konkordat erzielt, welches seinen Ursprung unter anderem bei Ivo von Chartres hat. Kaiser Heinrich V. akzeptierte den Anspruch der Kirche auf das Recht der Investitur und verzichtete auf die Investitur mit Ring und Stab. Des Weiteren gewährte er jeder Kirche die Wahlfreiheit der Investitur. Im Gegenzug räumte Papst Kalixt II. ein, dass die Wahl der deutschen Bischöfe und Äbte in Gegenwart kaiserlicher Abgeordneten verhandelt, der Gewählte aber mit den Regalien, die mit seinem geistlichen Amt verbunden waren, vom Kaiser durch das Zepter belehnt werden solle. Kaiser Lothar III. räumte zudem der Kirche das Recht ein, zuerst Ring und Stab zu verleihen, wodurch der Einfluss des Kaisers auf die Einsetzung von Bischöfen praktisch verloren ging. Dem Wormser Konkordat vergleichbare Vereinbarungen wurden bereits 1107 mit England (Konkordat von Westminster) und Frankreich, später dann 1208 mit Aragon, 1213 mit England und 1268 mit Frankreich geschlossen und nochmals später mit Schweden und Norwegen.
Der Investiturstreit war damit beigelegt, doch hatte das Kaisertum dadurch starke Einbußen erlitten. Die sakrale Aura des Kaisers war erschüttert und die bis dahin bestehende Einheit von Kaisertum und Papsttum aufgehoben, wie auch das Reichskirchensystem faktisch zertrümmert wurde, wenn es auch nicht beseitigt wurde. Die Bischöfe bauten ihre Territorien aus, was teils in Konkurrenz zu den weltlichen Fürsten geschah, womit der Territorialisierung des Reiches Vorschub geleistet wurde - sehr zu Lasten des Königtums. All dies sollte zur Neuorientierung der Idee des Kaisertums unter den Staufern führen, die bemüht waren, die Idee des Kaisertums auf eine neue Grundlage zu stellen, wobei die Problematik des Verhältnisses des Imperiums zum Papsttum (und des sich verstärkenden Antagonismus zwischen den beiden Universalgewalten) jedoch bis ins Spätmittelalter Bestand hatte.
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