Das internationale Recht ist das Recht, das sich über die Staatengrenzen hinweg an bestimmte Adressaten richtet.
Das internationale Recht lässt sich in mehrere Rechtsgruppen einteilen:
Das internationale Privatrecht (IPR), das die Rechtsbeziehungen zwischen Rechtssubjekten und Rechtsobjekten unterschiedlicher Nationalität, Herkunft oder Aufenthalts regelt, ist entgegen seines Namens in weiten Teilen nationalstaatliches und damit gerade nicht internationales Recht. Es kann jedoch von völkerrechtlichen Übereinkommen oder Rechtsakten der europäischen Gemeinschaft herrühren.
Das internationale Strafrecht kann auch innerstaatlich Anwendung finden, so beim illegalen Grenzübertritt, bei Proliferation. Das internationale Strafrecht ist nicht deckungsgleich mit dem Völkerstrafrecht, das Sanktionen gegen völkerrechtliche Verstöße vorhält. Eine besondere Entwicklung im Zeichen der Globalisierung hat das internationale Handelsrecht durchlaufen. Die Handelspraxis wird teilweise als lex mercatoria bezeichnet. Es ist jedoch umstritten, ob dieses transnationale Recht als Institut überhaupt anzuerkennen ist. In der Regel steht hier die Privatautonomie im Vordergrund oder aber die Rezeption nationalen Rechts oder des Völkerrechts.
Öffentliches Recht | Internationales Privatrecht
International law Derecho internacional Internacia juro Droit international | Internationaal recht 国際法
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