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Das internationale Recht ist das Recht, das sich über die Staatengrenzen hinweg an bestimmte Adressaten richtet.

Das internationale Recht lässt sich in mehrere Rechtsgruppen einteilen:

  • Das internationale öffentliche Recht zwischen Staaten und Völkern bzw. Völkerrechtssubjekten: sog. Völkerrecht
  • Das supranationale Recht, das durch Abtretung von Hoheitsgewalt an eine internationale Organisation (NATO, EG/EU) entsteht, z.B. Europarecht
  • Das internationale Handelsrecht, das von öffentlich- und privatrechtlich gemischter Natur ist, im weiteren Sinne aber auch völkerrechtlicher Natur.

Das internationale Privatrecht (IPR), das die Rechtsbeziehungen zwischen Rechtssubjekten und Rechtsobjekten unterschiedlicher Nationalität, Herkunft oder Aufenthalts regelt, ist entgegen seines Namens in weiten Teilen nationalstaatliches und damit gerade nicht internationales Recht. Es kann jedoch von völkerrechtlichen Übereinkommen oder Rechtsakten der europäischen Gemeinschaft herrühren.

Entstehungsgeschichte

Anknüpfend an das römischrechtliche Institut des ius gentium entwickelte sich das internationale Recht insbesondere als Recht der Handelsgeschäfte zwischen verschiedenen Völkern. Die Wandlung zum tatsächlich öffentlich-rechtlich geprägten, von politischen Beziehungen geprägten Begriff begann spätestens durch die spanische Scholastik im 17. und 18. Jahrhundert. Die Völker bilden Staatsnationen (sog. "Mediatisierung"). Das moderne internationale Recht entsteht mit der Intensivierung der diplomatischen und konsularischen Beziehungen Mitte des 19. Jahrhunderts. Mit Schaffung der Welthandelsorganisation (WTO) und den Vereinten Nationen ist die Entwicklung des internationalen Rechts auf institutionelle Grundlagen gestellt worden.

Internationales Recht und seine Teile

Das Völkerrecht innerhalb des internationalen Rechts hat eine völlig neuartige Konstruktion durch die Schaffung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) erfahren. Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat 1964 der EWG Rechtspersönlichkeit zugesprochen (Costa/E.N.E.L.-Entscheidung). Damit konnten die Europäischen Gemeinschaften sog. self-executing norms erlassen, die nicht der Transformation der nationalen Gesetzgeber bedurften.

Das internationale Strafrecht kann auch innerstaatlich Anwendung finden, so beim illegalen Grenzübertritt, bei Proliferation. Das internationale Strafrecht ist nicht deckungsgleich mit dem Völkerstrafrecht, das Sanktionen gegen völkerrechtliche Verstöße vorhält. Eine besondere Entwicklung im Zeichen der Globalisierung hat das internationale Handelsrecht durchlaufen. Die Handelspraxis wird teilweise als lex mercatoria bezeichnet. Es ist jedoch umstritten, ob dieses transnationale Recht als Institut überhaupt anzuerkennen ist. In der Regel steht hier die Privatautonomie im Vordergrund oder aber die Rezeption nationalen Rechts oder des Völkerrechts.

Öffentliches Recht | Internationales Privatrecht

International law Derecho internacional Internacia juro Droit international | Internationaal recht 国際法

 

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