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Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (franz.: Tribunal pénal international pour l'ex-Yougoslavie, TPIY/engl.: International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia, ICTY) mit Sitz in Den Haag ist ein durch Resolution 827 des UNO-Sicherheitsrats vom 25. Mai 1993 geschaffener Ad-hoc-Strafgerichtshof. Er ist zuständig für die Verfolgung von schweren Verbrechen, die ab 1991 auf dem Territorium des vormaligen Jugoslawien begangen wurden – während des Jugoslawien- bzw. des Kosovo-Krieges.

Verkürzend ist in den Medien häufig vom UN-Kriegsverbrechertribunal die Rede.

Mandat


Die Zuständigkeit des Strafgerichtshofs erstreckt sich auf die strafrechtliche Verfolgung von: Er kann lediglich Einzelpersonen, nicht aber Organisationen oder Regierungen anklagen und aburteilen. Prozesse können nur gegen persönlich Anwesende geführt werden, Angeklagte haben als Höchststrafe lebenslange Freiheitsstrafe zu erwarten. Der Strafvollzug erfolgt in einem der Staaten, die sich in Verträgen mit den Vereinten Nationen bereit erklärt haben, Verurteilte entgegenzunehmen.

Organisationsaufbau


Der Strafgerichtshof besteht aus der Gerichtsverwaltung, zuständig auch für den Scheveninger Gefängnistrakt, in dem die Verdächtigten in Untersuchungshaft sitzen, einer Anklagebehörde sowie den Spruchkammern. Carla del Ponte Mladic Milosevic autre salopard.jpg im April 2005 (auf den Großfotos die zu diesem Zeitpunkt flüchtigen Mladić, Karadžić und Gotovina)]] Der Anklagebehörde steht ein unabhängig arbeitender Chefankläger vor. Ernannt wird dieser – auf Vorschlag des UNO-Generalsekretärs – vom UNO-Sicherheitsrat. Derzeitige Chefanklägerin ist die Schweizerin Carla del Ponte, die 1999 der Kanadierin Louise Arbour gefolgt war. Davor hatte der Südafrikaner Richard Goldstone (1994-1996) diesen Posten inne – der ursprünglich als erster Chefankläger ausersehene Venezolaner Escovar-Salom hatte letztlich abgesagt.
Bis zur Umstrukturierung im September 2003 waren sie gleichzeitig auch Chefankläger des zweiten UN-Tribunals, des für die Verfolgung des Völkermords in Ruanda zuständigen ICTR.
Anklageschriften müssen von einem der Richter geprüft und bestätigt sein bevor sie wirksam werden.

Dem Gerichtshof gehören 16 von der UNO-Generalversammlung gewählte Richter an, die sich auf insgesamt vier Spruchkammern verteilen. Sie wählen aus ihren Reihen den Präsidenten des Strafgerichtshofes – derzeit der Italiener Fausto Pocar, der im November 2005 den US-Amerikaner Theodor Meron ablöste. Vor diesem hatten diese Position der Franzose Claude Jorda (1999-2002), die US-Amerikanerin Gabrielle Kirk-McDonald (1997-1999) sowie der Italiener Antonio Cassese (1993-1997) inne.

Stellvertretender Präsident ist derzeit der Australier Kevin Parker.

Neben den festen Richtern stehen jederzeit weitere 9 (aus einem Pool mit insgesamt 27 Richtern) zur temporären Verstärkung für einzelne Prozesse bereit. Drei der Kammern verhandeln in erster Instanz. Die vierte ist eine Berufungskammer; sie besteht aus fünf Richtern des ICTY und zweien des ICTR und übt diese Funktion für beide UN-Tribunale zugleich aus. Der jeweilige Präsident des Strafgerichtshofes ist zugleich auch Vorsitzender Richter der Berufungskammer.

Die wichtigsten Angeklagten


Seitdem der Strafgerichtshof im Dezember 1994 seine Tätigkeit voll aufnehmen konnte, wurden richterlich bestätigte Anklageschriften gegen 161 Verdächtigte veröffentlicht, 133 davon fanden sich (zwangsweise oder freiwillig) beim Tribunal ein, 6 sind flüchtig, in den restlichen Fällen wurde die Anklage zurückgezogen.

Besonderes Interesse erregte der im Februar 2002 begonnene Prozess gegen Slobodan Milošević, Jugoslawiens sowie Serbiens ehemaligen Präsidenten, der im März 2006 noch während des Prozesses in Untersuchungshaft verstarb.
In den rechtsgültigen Urteilen des Strafgerichtshofes kam es zu 47 Schuld- und 6 Freisprüchen (Alle Angaben: Stand 6. Juli 2006; verlinkte Az führen zum entsprechenden Case Information Sheet des ICTY).

Derzeit noch flüchtig

Literatur


Weblinks


Vereinte Nationen | Völkerrecht | Kriegsverbrechen | Internationales Gericht | Jugoslawien | 1993

Međunarodni krivični sud za bivšu Jugoslaviju | International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia | Tribunal Penal Internacional para la ex Yugoslavia | ICTY | Tribunal pénal international pour l'ex-Yougoslavie | Međunarodni sud za ratne zločine počinjene na području bivše Jugoslavije | Pengadilan Internasional untuk Bekas Yugoslavia | 旧ユーゴスラヴィア国際戦犯法廷 | Joegoslavië-tribunaal | Det internasjonale krigsforbrytartribunalet for det tidlegare Jugoslavia | Det internasjonale krigsforbrytertribunalet for det tidligere Jugoslavia | Międzynarodowy Trybunał Karny dla byłej Jugosławii | Tribunalul Penal Internaţional pentru fosta Iugoslavie | Международный трибунал по военным преступлениям в бывшей Югославии | ICTY | Међународни кривични суд за бившу Југославију | Internationella krigsförbrytartribunalen för det forna Jugoslavien

 

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