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Der Internationale Gerichtshof (IGH) (engl.: International Court of Justice, ICJ; franz.: Cour internationale de Justice, CIJ) ist das Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und hat seinen Sitz in Den Haag (Niederlande). Seine Funktionsweise und Zuständigkeit sind in der UN-Charta und maßgeblich im IGH-Statut geregelt.

Die 15 Richter des IGH, die alle unterschiedlicher Nationalität sein müssen, werden gemeinsam von der UN-Generalversammlung und dem UN-Sicherheitsrat gewählt, wobei eine spätere Wiederwahl jederzeit möglich ist. Bei der Wahl achten die Staaten auf eine vorher in Form von understandings festgelegte geografische Repräsentation der 5 Weltregionen. Das bedeutet, dass nach einem bestimmten Verteilerschlüssel freie Richterstellen durch Richter aus einer Region besetzt werden. Alle drei Jahre wird ein Drittel der Richter neu gewählt. Bei ihrer Rechtsprechung vertreten die Richter nicht ihr Land, sondern müssen völlig unabhängig urteilen. Kritiker meinen, dies sei in der Realität jedoch nur bei Richtern der Fall, die aus demokratischen Staaten stammen.

Wenn bei einem Rechtsstreit kein Staatsangehöriger einer der beteiligten Staaten Mitglied des Gerichts ist, kann auf Antrag ein von diesem Staat vorgeschlagener Richter ad hoc am Verfahren teilnehmen.

Als Partei können vor den IGH nur Staaten treten. Diese müssen aber sowohl die UN-Charta als auch das Statut des IGH anerkennen. Zur Zeit sind alle Mitgliedsstaaten der UN berechtigt als Partei vor den IGH zu treten. Der IGH hat nur Rechtsprechungskompetenz über einen Fall, wenn alle Parteien diese für den jeweiligen Fall oder in abstrakter Form anerkannt haben. Die Entscheidungen des IGH sind für die jeweiligen Parteien bindend. Für Klagen von Staaten, die nicht der UN angehören, ist der IGH nicht zuständig.

Unterorganisationen der Vereinten Nationen können mit jeweiliger Ermächtigung durch die Generalversammlung beim IGH Rechtsgutachten zu relevanten Themen anfordern. Die Generalversammlung oder der Sicherheitsrat kann über jede Rechtsfrage ein Gutachten anfordern.

Zwar kam es in über fünf Jahrzehnten nur zu 76 Urteilen und 24 Rechtsgutachten (Stand: August 2003), doch war der IGH wesentlich an der Fortentwicklung des Völkerrechts beteiligt.

Deutschland rief den IGH bisher erst einmal an. Dies geschah nach der Hinrichtung der Gebrüder LaGrand, die ein nicht rechtstaatliches Gerichtsverfahren in den USA erhielten. Das Verfahren vor dem IGH war erfolgreich, es kam jedoch zu spät.

Geschichte


Der Internationale Gerichtshof wurde 1946 gegründet, er fungiert unter der Charta der Vereinten Nationen als höchstes Rechtsprechungsorgan und die Statuten des Gerichtshofes bilden einen wichtigen Teil der UN-Charta. Der Gerichtshof ging aus dem von 1922 bis 1946 bestehenden Ständigen Internationalen Gerichtshof (Permanent Court of International Justice) hervor, welcher wiederum auf dem Internationalen Schiedsgerichtshof (International Arbitration Court) aufbaute, der am 6. Februar 1900 auf Beschluss der niederländischen Regierung eingerichtet wurde.

Mitglieder


Der Internationale Gerichtshof hat 15 Mitglieder, die sowohl von der UN-Generalversammlung als auch vom UN-Sicherheitsrat für eine neunjährige Amtszeit gewählt werden. Die Amtszeit der Richter des Internationalen Gerichtshofes endet am 5. Februar des angegebenen Jahres.

Seit dem 6. Februar 2003 gehören dem Internationalen Gerichtshof folgende Richter an:

Frühere Richter des Internationalen Gerichtshofs:


Eine Sonderrolle spielen die sog. "ad hoc Richter". Jeder Staat hat das Recht, für die ihn zu-betreffenden Fälle, einen Richter zu entsenden. Ist ein Land bereits durch ein ständiges Mitglied repräsentiert besteht diese Option nicht. Denkbar wären also bis zu 17 Richter pro Fall.

Siehe auch: Vereinte Nationen

Literatur


  • Moritz Karg: IGH vs. ISGH Die Beziehung zwischen zwei völkerrechtlichen Streitbeilegungsorganen, 2005, ISBN 3832914455

Weblinks


Vereinte Nationen | Internationales Gericht

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