Der Interessenverband ist eine auf formale Strukturen gegründeter, freiwilliger Zusammenschluss von Personen, Körperschaften, juristischen Personen. Ziel dieser Vereinigung ist die Bündelung und Regelung der gleich gerichteten oder ähnlichen Interessen, sowie deren Vertretung gegenüber anderen. Hierfür bedient er sich der Veröffentlichung und der direkten Einflussnahme. Bei der direkten Einflussnahme wird Druck durch Vertreter des Interessenverbandes (Lobby) auf Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft ausgeübt. Sofern die Interessenverbände auf die Gesetzgebung u.a. politische Akte Einfluss zu nehmen suchen, nennt man sie auch Pressuregroups.
In Deutschland hat jeder Mensch das Recht, Interessenverbände zu gründen. Diese unterstehen dem Vereinigungsrecht und Koalitionsrecht. Sie sind in Deutschland im Grundgesetz (Artikel 9, Abs.1) geschützt.
Die Gründung eines Interessenverbandes verursacht gerade am Anfang hohe Kosten. Nicht selten stand in der Vergangenheit bei der Gründung eines Interessenverbandes ein Mäzen, der den ersten Schritt tat. Fehlt diese Inizialzündung, so werden Interessenverbände oftmals nicht gegründet.
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