Die Interessentheorie ist eine Theorie zur Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht. Sie geht auf eine Definition von Ulpian zurück.
Nach der sog. Interessentheorie erfolgt die Abgrenzung im wesentlichen danach, ob das Rechtsverhältnis nach seinem Inhalt das öffentliches Interesse oder ein privates Interesse fördern soll.
Während die Interessentheorie im ersten Jahrzehnt des 20.Jh. durchaus noch üblich war, wird sie heutzutage nicht mehr vertreten. Sie wird aus folgenden Gründen kritisiert:
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