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Das Integrationsamt ist eine Behörde in Deutschland, die Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 des Sozialgesetzbuch IX) erfüllt. Diese Aufgaben wurden bis 2001 von den Hauptfürsorgestellen der Länder wahrgenommen.

Die Aufgaben des Integrationsamtes umfassen

Die Leistungen des Integrationsamtes stellen eine individuelle, auf die besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes abgestellte Ergänzung zu den Leistungen der Rehabilitationsträger dar. Sie werden aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Das Integrationsamt selbst ist dabei kein Rehabilitationsträger, arbeitet jedoch eng zusammen mit diesen sowie mit den Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden.

Die Integrationsämter sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert Die Länder sind ermächtigt, einzelne Aufgaben der Integrationsämter nach dem Schwerbehindertenrecht auf örtliche Fürsorgestellen zu übertragen .

Weblinks


  • http://www.integrationsaemter.de

Behörde (Deutschland) | behindertenhilfe

 

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