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Unter Instrumentenflug versteht man das Fliegen nach Instrumenten. Der Pilot navigiert nicht nach Sicht anhand von auffälligen Landschaftsmerkmalen (z.B. Flüssen, Autobahnen, Kirchtürmen), sondern hält sein Flugzeug mithilfe von Instrumenten auf Kurs.

Instrumentenflugregeln


Fliegen nach Instrumentenflugregeln (Instrument Flight Rules, IFR) bedeutet, dass ein Luftfahrzeug nach den Regeln für den Instrumentenflug geführt wird. In aller Regel wird dabei auch der zuständige Flugverkehrskontrolldienst in Anspruch genommen. Voraussetzung ist, dass sich das Luftfahrzeug im kontrollierten Luftraum (A, B, C, D, E, F) oder im unkontrollierten Luftraum G befindet.

Nur unter Instrumentenflugregeln können Luftfahrzeuge unabhängig von der Sicht fliegen, das heißt, sie fliegen auch in Wolken oder im Nebel. Nur dadurch kann in der gewerblichen Luftfahrt ein regelmäßiger, vom Wetter unabhängiger Dienst angeboten werden. Die Navigation erfolgt bordautonom nach den Freigaben des zuständigen Fluglotsen der Kontrollzentren.

Die Flugsicherung stellt zwischen IFR-Flügen untereinander durch folgende Maßnahmen die notwendige Staffelung sicher:

  • Übernahme und Abstimmung der einzelnen Flugpläne, möglichst schon vor dem aktuellen Flug
  • Zuweisung von Flugweg und Vorgabe von Überflugzeiten der enthaltenen Wegpunkte
  • Zuweisung von Flughöhe oder Flugfläche (FL, Flightlevel, siehe auch: Höhenmesser, Standarddruck)
  • Staffelung aufgrund von "Wirbelschleppen" bei Start und Landung.
  • Vorgabe von Steig- und Sinkgeschwindigkeit bem Höhenwechsel
  • Kontrolle und Hilfestellung bei Start und Landung im Nahverkehrsbereich und in der Kontrollzone
  • Freigabe für einLandeanflugverfahren
  • gegebenenfalls Zuweisung von Warteschleifen, Geschwindigkeiten, etc.

Das Gegenteil von IFR sind die Sichtflugregeln (VFR, Visual Flight Rules), die die Einhaltung der Mindestsichtbedingungen voraussetzen. Nach Sichtflugregeln fliegen die meisten Flugzeuge der allgemeinen Luftfahrt bei ausreichendem Wetter und in niedrigeren Flughöhen - in Deutschland ist der Bereich über Flugfläche 100 (etwa 3000 m Höhe) dem Instrumentenflug vorbehalten (Ausnahme CVFR über FL 100).

Zur Durchführung des IFR-Fluges benötigt man als Pilot eine Instrumentenflugberechtigung und bei deutschen Lizenzen ein Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF).

Instrumente


Die gesetzliche Minimalausstattung für Instrumentenflug ist für in Deutschland zugelassene Flugzeuge in §3 der FSAV (Verordnung über die Flugsicherheitsausrüstung der Luftfahrzeuge) festgelegt.

Literatur


  • Andreas Fecker: Fluglotsen. GeraMond Verlag, München, ISBN 3-7654-7217-4

Siehe auch


Websites


Flugnavigation

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