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Deutschland

Inspektor ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für Beamte. Sie gehört zur Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes ("Inspektorenlaufbahn") in der Besoldungsgruppe A 9. Vor der erstmaligen Amtsverleihung (Anstellung) führt der Beamte auf Probe die Dienstbezeichnung "Inspektor zur Anstellung", im Vorbereitungsdienst lautet die Amtsbezeichnung "Inspektoranwärter"; jeweils mit einem Zusatz der Fachrichtung oder der Bezeichnung des Dienstherrn.

Bei der Amtsbezeichnung handelt es sich nach der Bundesbesoldungsordnung um eine sog. Grundamtsbezeichnung. Das bedeutet, daß ihr ein entweder den Dienstherrn oder die Laufbahn kennzeichnender Zusatz vorangestellt wird, z.B. Regierungsinspektor (bei staatlichen Behörden und bei Verfassungsorganen eines Landes oder des Bundes im Verwaltungsdienst), Gemeinde(verwaltungs)inspektor (bei Gemeinden, in Städten stattdessen Stadt(verwaltungs)inspektor), Kreis(verwaltungs)inspektor (bei Landkreisen), Regierungsbauinspektor (bei der staatlichen Bauverwaltung im Baudienst, bei Gemeinden, Städten und Kreisen, anstelle Regierungs-, Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisbauinspektor), Brandinspektor (im gehobenen Feuerwehrdienst), Steuerinspektor (im gehobenen Finanzdienst). Welche Zusätze verwendet werden dürfen, ist von den einzelnen Dienstherren unterschiedlich geregelt, siehe hierzu den Artikel Amtsbezeichnung.

Beförderungsämter sind

  • Oberinspektor (A 10),
  • Amtmann (A 11),
  • Amtsrat (früher Oberamtmann) (A 12) und
  • Oberamtsrat (A 13, Endamt des gehobenen Dienstes)

Die Ausbildung besteht entweder aus einem dreijährigen Fachhochschulstudium (mit jeweils halbjährlich wechselnden Praxis- und Theoriephasen) mit Diplomabschluss (z.B. Diplom-Verwaltungswirt, Diplom-Finanzwirt) an einer Verwaltungsfachhochschule oder aus einem vorher absolvierten Fachhochschulstudium mit verkürztem Vorbereitungsdienst oder, nur in den Laufbahnen besonderer Fachrichtung, aus einem Fachhochschulstudium ohne Vorbereitungsdienst. Die beiden letzteren Fachhochschulstudien können an einer beliebigen Fachhochschule absolviert werden.

Die entsprechende Amtsbezeichnung bei der Polizei lautet Polizei- bzw. Kriminalkommissar.

Analog entspricht der Inspektor dem Dienstgrad des Leutnant bei der Bundeswehr (Heer und Luftwaffe) bzw. dem Leutnant zur See (Deutsche Marine), es handelt sich bei diesen Ämtern aber nicht um vergleichbare Posten, da es sich zum einen um ein Dienstverhältnis als Soldat handelt und zum anderen kein Fachhochschulstudium Voraussetzung ist, sondern lediglich die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife verlangt wird.

Nicht zum gehobenen Dienst gehört das Amt des Amts- bzw. Betriebsinspektors. Dies sind die höchsten Ämter des mittleren Dienstes.

Österreich

In Österreich wird der Begriff Inspektor vor allem als Verwendungsbezeichnung innerhalb der Exekutive Österreichs (Bundespolizei und Justizwache und Stadtpolizeien ) verwendet. Die alleinige Bezeichnung Inspektor wird nach Absolvierung der exekutiven Grundausbildung erlangt. In der Hierarchie aufsteigend gibt es in den Reihen der Exekutive weiters noch die Bezeichnungen Revierinspektor, Gruppeninspektor, Bezirksinspektor, Abteilungsinspektor, Kontrollinspektor und Chefinspektor.

Auch die Feuerwehr in Österreich kennt den Inspektor. So gibt es etwa den Brandinspektor oder auch den Inspektionsoffizier. In der legendären Fernsehserie "Kottan ermittelt" gibt die Hauptfigur, Major Adolf Kottan von Sicherheitsbüro immer wieder den Satz "Inspektor gibt´s kan (Inspektor gibt es keinen) von sich. Die Bedeutung dieser Worte ist unklar.

Beamtenrecht Oben genannte Worte sind ganz einfach zu erklären. Da Mjr. Kottan ein Mitglied des ehemaligen Kriminalbeamtenkorps ist und diese ohne Ausnahme zumindest einen E2a-Kurs absolviert haben müssen, ergibt sich, daß kein Kriminalbeamter "Inspektor" (der unterste Dienstgrad) sein kann.

 

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