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Insidertatsache war ein langjährig gültiger Begriff im deutschen Bank- und Börsenwesen.

Als Insidertatsache wurde eine Information angesehen, welche

  1. nicht öffentlich bekannt war,
  2. sich auf einen oder mehrere Emittenten von Insiderpapieren oder auf Insiderpapiere selbst bezog und
  3. geeignet war, im Falle eines öffentlichen Bekanntwerdens den Kurs der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen.
Durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz ist der Begriff im Jahr 2004 durch die Insiderinformation abgelöst worden.

Siehe auch: Insider, Insiderpapier

Wertpapiere und Börse

 

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