Der Terminus Insiderpapier stammt aus dem Bank- und Börsenwesen.
Nach § 12 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes handelt es sich bei Insiderpapieren um Finanzinstrumente,
Nach der durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz im Jahr 2004 erweiterten Definition sind Insiderpapiere nunmehr auch solche Finanzinstrumente, deren Preis von börsengehandelten Finanzinstrumenten abhängt. Damit sind auch nicht an einer Börse gehandelte Werte, wenn deren Preis von börsengehandelten Finanzinstrumenten bestimmt wird, als Insiderpapiere erfasst.
Geschäfte in Insiderpapieren überwacht in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit ausgeklügelten EDV-Programmen. Diese filtern aus den täglichen Umsätze an den Börsen Auffälligkeiten heraus. Insidergeschäfte stehen unter Strafe. Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das sind beispielsweise Banken und Sparkassen, müssen missbrauchsverdächtige Geschäfte dieser Behörde anzeigen.
Siehe auch: Insider, Insiderhandel
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"Insiderpapier".
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