Insiderhandel ist ein Begriff des Finanzmarkts, speziell des Aktienmarkts. Insiderhandel bedeutet das Ausnutzen von Insiderinformationen (das sind konkrete Informationen über nicht öffentlich bekannte Umstände, die sich auf eine Aktiengesellschaft oder auf die Insiderpapiere selbst beziehen und die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen.) Dieses Wissen darf weder durch den Insider noch durch irgendjemand sonst für Börsengeschäfte genutzt werden.
Es ist nach dem Wertpapierhandelsgesetz unter Strafandrohung verboten:
In Deutschland ist der Insiderhandel gesetzlich seit 1995 untersagt. Die Überwachung obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Eines der bekanntesten Beispiele für Insiderhandel ist die Ausnutzung eines Informationsvorsprungs durch den damaligen IG Metall-Chef Franz Steinkühler im Jahre 1993. Als Aufsichtsratsmitglied der Daimler-Benz AG war ihm bekannt, dass ein Umtausch von Mercedes-Aktien in Daimler-Aktien bevorstand. Es war für ihn absehbar, dass mit Bekanntwerden dieser Information der Kurs der Mercedes-Aktie deutlich ansteigen werde. Er empfahl deswegen Verwandten den Kauf dieser Aktie. Gerichtliche Folgen hatte diese Aktion nicht, da erst 1995 die Ausnutzung von Informationsvorteilen im Aktienhandel unter Strafe gestellt wurde.
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