Innungskrankenkassen (IKK) sind Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Bundesrepublik Deutschland.
Dieses Prinzip wurde 1996 durch die Möglichkeit der Öffnung der Krankenkassen ausgesetzt. Die meisten Innungskrankenkassen sind seither zu Landeskassen fusioniert worden, so dass seit 1. Juli 2005 nur noch 18 Innungskrankenkassen bestehen. Alle Innungskrankenkassen haben sich durch Beschluss der Selbstverwaltung für alle Personen geöffnet und sind nun für jedermann frei wählbar. Allerdings sind einige IKKn nur für bestimmte Bundesländer geöffnet, so dass nur die darin wohnenden oder arbeitenden Personen Mitglied dieser IKK werden können.
Außerdem gibt es mittlerweile drei IKK, die am Markt als Direktkrankenkassen, mit eingeschränktem Leistungs- und Serviceangebot agieren (IKK-Direkt, Kiel; IKK Südwest Direkt in Saarbrücken und die BIG in Berlin).
Die Innungskrankenkassen sind selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Verwaltungsrat ist paritätisch mit Versicherten- und Arbeitgebervertretern besetzt, während die vom Verwaltungsrat gewählten Vorstände der IKKn die laufenden Geschäfte führen.
Gesetzliche Krankenversicherung | Deutsche Organisation | Körperschaft des öffentlichen Rechts
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