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Innungskrankenkassen (IKK) sind Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Bundesrepublik Deutschland.

Geschichte


Die meisten Innungskrankenkassen entwickelten sich aus Gesellenbruderschaften, selbstständigen Gesellenorganisationen, die neben gewerkschaftlichen Aufgaben auch Funktionen einer Krankenkasse übernahmen. Mit der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 1883 durch Reichskanzler Otto von Bismarck übernahmen sie Aufgaben der nun gesetzlichen Krankenkassen. Ab 1892 wurden die IKKn per Gesetz Zuweisungskassen. Die Innungen hatten die Möglichkeit sich einer Innungskrankenkasse als Trägerinnung anzuschließen. Gehörte ein Betrieb einer solchen Trägerinnung an, wurden die dort beschäftigten Mitarbeiter automatisch auch Mitglieder der IKK. Für die meisten Regionen in Deutschland gab es Innungskrankenkassen, die von mehreren Innungen getragen wurden.

Dieses Prinzip wurde 1996 durch die Möglichkeit der Öffnung der Krankenkassen ausgesetzt. Die meisten Innungskrankenkassen sind seither zu Landeskassen fusioniert worden, so dass seit 1. Juli 2005 nur noch 18 Innungskrankenkassen bestehen. Alle Innungskrankenkassen haben sich durch Beschluss der Selbstverwaltung für alle Personen geöffnet und sind nun für jedermann frei wählbar. Allerdings sind einige IKKn nur für bestimmte Bundesländer geöffnet, so dass nur die darin wohnenden oder arbeitenden Personen Mitglied dieser IKK werden können.

Außerdem gibt es mittlerweile drei IKK, die am Markt als Direktkrankenkassen, mit eingeschränktem Leistungs- und Serviceangebot agieren (IKK-Direkt, Kiel; IKK Südwest Direkt in Saarbrücken und die BIG in Berlin).

Struktur


In Deutschland gibt es 16 IKKn, und zwar in fast allen Bundesländern eine, außerdem überregionale und vier bundesweite IKKn. Diese sind in einem Bundesverband zusammengeschlossen (IKK-Bundesverband mit Sitz in Bergisch Gladbach).

Die Innungskrankenkassen sind selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Verwaltungsrat ist paritätisch mit Versicherten- und Arbeitgebervertretern besetzt, während die vom Verwaltungsrat gewählten Vorstände der IKKn die laufenden Geschäfte führen.

Zahlen und Fakten


Die IKK haben in Deutschland über 4,5 Millionen Versicherte. Das entspricht einem Marktanteil von knapp über 6 %. Der Anteil kostenfrei mitversicherter Familienangehöriger beträgt knapp 30 % (Stand 1. Januar 2005). Die Beitragssätze schwanken zwischen 11,8 % (IKK Sachsen) und 15,7 % (IKK Bayern).

Weblinks


Gesetzliche Krankenversicherung | Deutsche Organisation | Körperschaft des öffentlichen Rechts

 

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