Das Innenverhältnis beschreibt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer Unternehmung untereinander. Diese gehen entweder aus dem Gesellschaftsvertrag oder, wenn diese dort nicht geregelt sind, aus den gesetzlichen Bestimmungen hervor und regeln die Gewinn- wie auch Verlustbeteiligung sowie die Aufgaben der Geschäftsführung.
Das Gegenteil stellt das Außenverhältnis dar, also die Rechtsbeziehungen der Gesellschaft nach außen hin zu Dritten.
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"Innenverhältnis".
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