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Das Innenministerium Baden-Württemberg ist eines von 10 Ministerien in der Landesverwaltung des Bundeslandes Baden-Württemberg.

Geschäftsbereich


Zum Geschäftsbereich des Innenministeriums gehören alle Geschäfte der Staatsverwaltung, für die nicht ein anderes Ministerium zuständig ist, insbesondere:
  1. Verfassung, Staatsgebiet und Landeseinteilung, Wahlen und Abstimmungen;
  2. allgemeines Verwaltungsrecht, Datenschutz;
  3. Verwaltungsreform;
  4. allgemeines Beamtenrecht (ohne Besoldungs- und Versorgungsrecht), Disziplinarrecht, Personalwesen für den allgemeinen Verwaltungsdienst einschließlich Ausbildung, ressortübergreifende Aufgaben der fachübergreifenden Fortbildung für die Landesverwaltung;
  5. Grundsatzfragen sowie Koordinierung von Planung und Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik in der Landesverwaltung;
  6. Staatsangehörigkeit, Personenstandswesen, Auswanderung;
  7. Öffentliche Sicherheit und Ordnung Polizei;
  8. Verfassungsschutz;
  9. Katastrophenschutz, Notfallvorsorge und Zivile Verteidigung;
  10. Kommunalwesen;
  11. Sparkassenwesen;
  12. Feuerwehrwesen;
  13. Angelegenheiten der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler einschließlich der Eingliederung der Spätaussiedler, Lastenausgleich;
  14. Ausländer- und Asylrecht Ausländerpolitik, Aufnahme ausländischer Flüchtlinge, Integration bleibeberechtigter Ausländer.
  15. Verkehrswesen, ÖPNV, Schifffahrt, Eisenbahnen, Luftverkehr und Güterverkehr sowie Verkehrssicherheit.
  16. Straßenbau und Straßenverkehrstechnik

Das Innenministerium führt darüber hinaus über das jeweilige Regierungspräsidium die Fachaufsicht über die 35 Landkreise und die 9 Stadtkreise sowie indirekt, d.h. über das Regierungspräsidium auch über die 88 Großen Kreisstädte sowie alle anderen Gemeinden in Baden-Württemberg.

Die Behörde mit Sitz in Stuttgart hat gegenwärtig ca. 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Chef des Innenministeriums ist der Innenminister, dem ein Staatssekretär zur Seite steht. Amtsleiter ist die Bezeichnung des obersten Beamten mit dem Titel Ministerialdirektor.

Innenminister seit 1952


Politischer Staatssekretär ist Rudolf Köberle.

Nachgeordnete Dienststellen


Dem Innenministerium Baden-Württemberg sind folgende Dienststellen, Behörden und Einrichtungen unterstellt bzw. zugeordnet bzw. werden von diesem beaufsichtigt:

  • Akademie der Polizei (früher: Landes-Polizeischule Baden-Württemberg) mit Sitz in Freiburg im Breisgau
  • Badischer Gemeindeversicherungsverband (BGV) mit Sitz in Karlsruhe
  • Bereitschaftspolizeipräsidium Baden-Württemberg mit Sitz in Göppingen
  • Fachhochschule Villingen-Schwenningen - Hochschule für Polizei
  • Gemeindeprüfungsanstalt mit Sitz in Karlsruhe
  • Haus der Heimat des Landes Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart, gegründet 1976
  • Informatikzentrum Landesverwaltung Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart
  • Institut für donauschwäbische Geschichte und Landeskunde - Forschungseinrichtung mit Sitz in Tübingen, errichtet 1987
  • Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg mit Sitz in Karlsruhe
  • Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart, errichtet 1978?
  • Landesbank Baden-Württemberg mit Sitz in Karlsruhe
  • Landesbausparkasse Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart
  • Landesbeauftragter für den Datenschutz mit Sitz in Stuttgart
  • Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg mit Sitz in Bruchsal, gegründet 1961
  • Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart
  • Polizeipräsidium Stuttgart
  • Regierungspräsidium Freiburg (Regierungsbezirk Freiburg), errichtet 1952
  • Regierungspräsidium Karlsruhe (Regierungsbezirk Karlsruhe), errichtet 1952
  • Regierungspräsidium Stuttgart (Regierungsbezirk Stuttgart), errichtet 1952
  • Regierungspräsidium Tübingen (Regierungsbezirk Tübingen), errichtet 1952
  • Sparkassenverband Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart

Internet-Adressen



Siehe auch Landesregierung von Baden-Württemberg

Behörde (Baden-Württemberg)

 

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