Als Inländer bezeichnet man in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) die Einwohner eines Landes, also alle Personen (Staatsangehörige oder Ausländer), die im Wirtschaftsgebiet eines Landes ansässig sind, auch wenn sie vorübergehend abwesend sein sollten.
Die Größe ist wichtig bei der Unterscheidung zwischen Inländerkonzept (auch Wohnortkonzept, angewandt z. B. beim Bruttonationaleinkommen) und Inlandskonzept (auch Arbeitsortkonzept genannt, angewandt z. B. beim Bruttoinlandsprodukt). Für ersteres Konzept werden alle im Land ansässigen Wirtschaftssubjekte (also die Inländer) berücksichtigt, für zweiteres all diejenigen Wirtschaftssubjekte (Inländer wie Ausländer), die im Inland im Rahmen der VGR für volkswirtschaftlich relevante Transaktionen verantwortlich sind. Für den Übergang vom Inländer- zum Inlandskonzept werden die Einpendler vom Ausland ins Land hinzugezählt und die Auspendler vom Inland in das Ausland abgezogen.
Die Begriffe "Einheimischen" und "Ansässige" sind Eingrenzungen auf eine Region oder gar einen Ort (im Sinne von Gemeinde). Im schweizerischen Bürgerrecht hat die Unterscheidung immer noch Bedeutung.
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