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Inkompatibilität, auf Deutsch Unverträglichkeit bedeutet, dass zwei oder mehr Dinge nicht zusammenpassen, unverträglich oder unvereinbar sind.

  • Auf Bundes-, Landes- und Kommunaler Ebene gilt der "Grundsatz der Inkompatibilität", also die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat.Genaueres ist im § 13 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) nachzulesen.

  • Der Begriff wird auch in der Technik genutzt, wenn zwei Geräte, beispielsweise von verschiedenen Herstellern, nicht miteinander funktionieren.

Siehe auch: Kompatibilität

 

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