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Legislative


Als Initiativrecht bezeichnet man das Recht von Organen eines Staates, einer Institution der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) – in direkten Demokratie das Recht jedes Bürgers – einen Gesetzentwurf zur Abstimmung vorzulegen.

Deutschland


In Deutschland besitzen Bundestag, Bundesrat (mit Stellungnahme der Bundesregierung) und Bundesregierung (mit Stellungnahme des Bundesrates) das Initiativrecht. Die Gesetzesvorlagen werden - unabhängig davon, wer die Gesetzesinitiative ergriffen hat - im Bundestag in erster, zweiter und dritter Lesung beraten und dann zur Abstimmung gestellt. Wird der Entwurf angenommen, muss er anschließend ggf. auch dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt werden.

Betriebliche Mibestimmung


Im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung spricht man vom Initiativrecht, wenn der Betriebsrat laut Betriebsverfassungsgesetz in bestimmten Bereichen das Recht hat, auf Maßnahmen des Arbeitgebers nicht nur zu reagieren, sondern selbst Gestaltungsvorschläge in den Entscheidungsprozess einzubringen.

Europäische Union


Im politischen System der Europäischen Union hat die EU-Kommission das Initiativrecht. Ministerrat und EU-Parlament können die Kommission auffordern, einen Vorschlag zu unterbreiten, selbst jedoch nicht tätig werden (bis auf einige Ausnahmen beim Ministerrat).

Direkte Demokratien


In politischen Systemen mit direkter Demokratie, wie in der Schweiz gehört das Initiativrecht zu den politischen Rechten der Bürger auf allen Ebenen:

Siehe auch


Direkte Demokratie | Politischer Begriff | Staats- und Verfassungsrecht | Betriebsverfassungsrecht

 

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