Legislative
Als
Initiativrecht bezeichnet man das Recht von
Organen eines Staates, einer
Institution der
gesetzgebenden Gewalt (Legislative) – in direkten Demokratie das Recht jedes
Bürgers – einen
Gesetzentwurf zur Abstimmung vorzulegen.
Deutschland
In
Deutschland besitzen
Bundestag,
Bundesrat (mit Stellungnahme der Bundesregierung) und
Bundesregierung (mit Stellungnahme des Bundesrates) das Initiativrecht. Die Gesetzesvorlagen werden - unabhängig davon, wer die
Gesetzesinitiative ergriffen hat - im Bundestag in erster, zweiter und dritter
Lesung beraten und dann zur
Abstimmung gestellt. Wird der Entwurf angenommen, muss er anschließend ggf. auch dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt werden.
Betriebliche Mibestimmung
Im Rahmen der
betrieblichen Mitbestimmung spricht man vom Initiativrecht, wenn der
Betriebsrat laut
Betriebsverfassungsgesetz in bestimmten Bereichen das Recht hat, auf Maßnahmen des
Arbeitgebers nicht nur zu reagieren, sondern selbst Gestaltungsvorschläge in den Entscheidungsprozess einzubringen.
Europäische Union
Im politischen System der
Europäischen Union hat die
EU-Kommission das Initiativrecht.
Ministerrat und
EU-Parlament können die Kommission auffordern, einen Vorschlag zu unterbreiten, selbst jedoch nicht tätig werden (bis auf einige Ausnahmen beim Ministerrat).
Direkte Demokratien
In
politischen Systemen mit
direkter Demokratie, wie in der
Schweiz gehört das Initiativrecht zu den
politischen Rechten der Bürger auf allen Ebenen:
Siehe auch
Direkte Demokratie | Politischer Begriff | Staats- und Verfassungsrecht | Betriebsverfassungsrecht