Die Angabe Inhaltsstoffe auf der Verpackung von Kosmetika und Nahrungsmitteln bezeichnet diejenigen Stoffe, die im Produkt auf alle Fälle enthalten sind (bzw. diejenigen, zu deren Angabe der Hersteller verpflichtet ist).
In Deutschland ist die Reihenfolge der anzugebenden Stoffe geregelt: Nach Kosmetikverordnung §5a sind alle Stoffe nach ihrer Masse im Produkt absteigend aufzuzählen. Ausnahmen gibt es für Farbstoffe und Stoffe, die weniger als 1% der Produktmasse ausmachen.
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"Inhaltsstoff".
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