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Inhaberpapiere sind Wertpapiere, bei denen der jeweilige Inhaber des Wertpapiers das verbriefte Recht geltend machen kann. Im Gegensatz zu Rektapapieren ist keine begünstigte Person genannt.

Inhaberpapiere habe uneingeschränkte Legitimationsfunktion: Die Innehabung (Besitz) selbst reicht aus, um das Recht auszuüben. Wer auch immer Inhaber ist, ist berechtigt, es sei denn der Schuldner beweist, dass der Vorlegende nicht der wahre Berechtigte ist. Weitere Tatbestandsmerkmale, wie z.B. eine geschlossene Indossamentkette bei Orderpapieren, sind nicht erforderlich.

Wertpapierrecht

 

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