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Unter Ingenieurkammer versteht man eine berufsständische Vereinigung von Ingenieuren eines Landes oder Bundeslandes, im Regelfall in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Ingenieurkammern sind die Selbstverwaltung zumeist freiberuflich tätiger Ingenieure (Beratende Ingenieure, bauvorlageberechtigte Ingenieure) und haben unter anderem folgende Aufgaben:

Die Details variieren von Kammer zu Kammer. Während es sich bei einigen Kammern um Allgemeine Ingenieurkammer handelt, beschränken sich andere Kammern auf Ingenieure des Bauwesens. Auch gemeinsame Kammern für Ingenieure und Architekten kommen vor.

Die meisten Ingenieurkammern kennen zwei Mitgliedergruppen:

  • Pflichtmitglieder: Für die Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur ist die Mitgliedschaft in der Kammer verpflichtend. Im Saarland wurde im Zuge der größeren Verantwortungsübertragung auf die Ingenieure für alle bauvorlageberechtigten Ingenieure die Kammermitgliedschaft verpflichtend.
  • Freiwillige Mitglieder: Ingenieure die nicht zur Pflichtmitgliedschaft verpflichtet sind, können unter festgelegten Voraussetzungen freiwillige Mitglieder werden.

Weblinks


Deutsche Organisation | Berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts

 

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