Unter Ingenieurkammer versteht man eine berufsständische Vereinigung von Ingenieuren eines Landes oder Bundeslandes, im Regelfall in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Ingenieurkammern sind die Selbstverwaltung zumeist freiberuflich tätiger Ingenieure (Beratende Ingenieure, bauvorlageberechtigte Ingenieure) und haben unter anderem folgende Aufgaben:
Die Details variieren von Kammer zu Kammer. Während es sich bei einigen Kammern um Allgemeine Ingenieurkammer handelt, beschränken sich andere Kammern auf Ingenieure des Bauwesens. Auch gemeinsame Kammern für Ingenieure und Architekten kommen vor.
Die meisten Ingenieurkammern kennen zwei Mitgliedergruppen:
Deutsche Organisation | Berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts
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"Ingenieurkammer".
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