Informationsfreiheitsgesetze gewähren den Bürgern in ihrem Geltungsbereich einen grundsätzlich freien Zugang zu allen in den öffentlichen Verwaltungen existierenden Informationen (Öffentlichkeitsprinzip). Sie regeln die entsprechenden Rechte und legen das nähere Verfahren fest, um diesen freien Zugang zu gewähren. Informationsfreiheitsgesetze dienen in erster Linie der demokratischen Meinungs- und Willensbildung.
Am 21. Februar 2002 wurde vom Europarat eine Empfehlung veröffentlicht, Informationsfreiheitsgesetze in allen Mitgliedsstaaten des Europarats zu verabschieden. Informationsfreiheitsgesetze gibt es in fast allen europäischen Ländern .
Ein Diskussionsthema war die Frage, wie weit das Amtsgeheimnis und vor allem der in Deutschland besonders ausgefeilte Datenschutz in der EU und seinen Mitgliedsstaaten vor dem Hintergrund der Informationsfreiheit gehen kann und darf.
Inkraftgetreten sind Informationsfreiheitsgesetze bereits in den Bundesländern Brandenburg (zum 11. März 1998), Berlin (zum 16. Oktober 1999), Schleswig-Holstein (zum 10. Februar 2000), Nordrhein-Westfalen (zum 1. Januar 2002), Hamburg (zum 1. August 2006) und Bremen (zum 1. August 2006). Entwürfe zu Gesetzen dieser Art liegen in weiteren Bundesländern vor.
In Hamburg wurde im April ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen, das größtenteils auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verweist. Es wird am 1. August 2006 inkrafttreten.
Die Bundesregierung hatte sich in ihren Koalitionsvereinbarungen von 1998 und 2002 ebenfalls vorgenommen, auf Bundesebene ein solches Gesetz zu schaffen. Nachdem dies in der ersten Legislaturperiode am Widerstand einiger Ministerien gescheitert war, hatten die Koalitionsparteien am 17. Dezember 2004 den Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (BT-Drucksache 15/4493)] in den Bundestag eingebracht. Am 3. Juni 2005 beschloss der Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der Regierungskoalition bei Enthaltung der FDP und PDS. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 8. Juli 2005 zu. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes wurde vom Bundespräsidenten ausgefertigt und am 13. September 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das IFG ist am 1. Januar 2006 in Kraft getreten.
In der Schweiz wird mit dem Öffentlichkeitsgesetz (Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, BGÖ), das am 17. Dezember 2004 verabschiedet wurde und am 1. Juli 2006 in Kraft trat, die Transparenz der Verwaltung gefördert, indem jeder Person das Recht zusteht, Einsicht in Dokumente der Bundesbehörden zu nehmen (Öffentlichkeitsprinzip).
In Österreich wird die Informationstransparenz durch das Auskunftspflichtgesetz (Bundesgesetz über die Auskunftspflicht der Verwaltung des Bundes) aus dem Jahre 1986 geregelt.
Das "Offentlighetsprincip" besagt, dass alle Informationen und Dokumente, die von einer Behörde hergestellt oder empfangen wurden, für jedermann zugänglich gemacht werden müssen.
Nach einer fünfjährigen Übergangszeit trat der britische Freedom of Information Act am 1. Januar 2005 in Kraft. Ein wichtige Informationsquelle für die britische Situation sind die Seiten der Campaign for Freedom of Information. Auch aktuelle Informationen liefert das Weblog von Steve Wood (Lecturer in Information Management at Liverpool John Moores University). Ausserdem ist der Information Commissioner (www.informationcommissioner.gov.uk) von staatlicher Seite für das Gesetz verantwortlich.
In den Vereinigten Staaten existiert mit dem Freedom of Information Act (FOIA) seit 1966 und in Kanada seit 1985 ein Informationsfreiheitsgesetz. In letzter Zeit entzündeten sich Diskussion in den USA vor allem an der Frage, wie Informationsfreiheit und nationale Sicherheit vereinbart werden können sowie wie Geschäftsgeheimnisse wirksam geschützt werden können. Ein auch in der deutschen Diskussion immer wieder auftauchender Kritikpunkt ist der zusätzliche Verwaltungsaufwand - allein auf Bundesebene sind in den USA über 5.000 Beamte mit der Bearbeitung von FOIA-Anträgen beschäftigt; die Kosten belaufen sich auf über 300 Millionen US$.
Weltweit haben mehr als 50 Staaten Informationsfreiheitsgesetze beschlossen.
Mexiko wurde von 1929 bis 2000 von ein und der selben Partei regiert: der Partido Revolucionario Institucional (PRI) ("Partei der institutionalisierten Revolution". Die Folge war ein sehr geringes Maß an Transparenz und damit einhergehend ein hohes Maß an Korruption.
Nach dem Regierungswechsel im Dezember 2000 hat die Regierung Vicente Fox Quesada (PAN) daher das Transparenzgesetz geschaffen das am 12. Juni 2003 in Kraft trat.
Dieses Gesetz gibt den Bürgern das Recht, alle (nicht als "vertraulich" eingestuften) Informationen von Regierung, dem Kongress und allen Bundesbehörden einzusehen. Über die Einhaltung dieses Gesetzes wacht ein neu eingerichtetes Bundesinstitut für den Zugang zu öffentlichen Informationen (IFAI – Instituto Federal de Acceso a la Información Pública). Um den Zugang zu erleichtern, erfolgt die Anfrage über ein elektronisches System. 2004 wurden 39.000 Anfragen registriert, von denen 3/4 beantwortet wurden.
Amtsgeheimnis, Informationsmonopol, Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, Parlamentsinformationsgesetz, Datenschutz, Verwaltungstransparenz, Informationsfreiheit, Informationsweiterverwendungsgesetz, Transparenz (Politik)
Rechtsquelle (Deutschland) | Rechtsquelle (Sonstiges) | Informationsfreiheit
Freedom of information legislation | Tryckfrihetsförordningen | 情報公開法
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