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Informationsfreiheit wird in zwei verschiedenen Bedeutungen verwendet. Zum einen wird der Begriff synonym verwendet zum Begriff der Rezipientenfreiheit, also der Freiheit, sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen informieren zu dürfen. Dies wird im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert (Art.5 Abs.1 S.1, 2.Hs GG). "Allgemein zugänglich" sind dabei solche Informationsquellen, die technisch geeignet und bestimmt sind, der Allgemeinheit Informationen zu verschaffen (BVerfGE 27, 71 - Leipziger Volkszeitung).

Zum anderen wird der Begriff auch als andere Bezeichnung für Informationszugangsfreiheit bzw. Informationstransparenz verwendet. Unter Informationstransparenz versteht man die Bestrebungen, die verfügbaren öffentlichen Quellen zu erhöhen. In diesem Rahmen können z.B. Ämter und Behörden verpflichtet werden, ihre Akten und Vorgänge zu veröffentlichen (Öffentlichkeitsprinzip) bzw. für Bürger zugänglich zu gestalten (Verwaltungstransparenz) und zu diesem Zweck verbindliche Qualitätsstandards für den Zugang zu definieren.

Ein allgemeines Informationszugangsrecht für Bürger zu Behördenunterlagen - unabhängig von einer direkten persönlichen Betroffenheit - besteht in Deutschland derzeit im Bund und in vier Bundesländern. Lange Zeit gab es neben der Möglichkeit, bestimmte Register (z. B. bei berechtigtem Interesse das Grundbuch) einzusehen, nur das Einsichtsrecht des an einem Verwaltungsverfahren Beteiligten und bereichsspezifische Auskunftsrechte der Betroffenen nach dem Datenschutzrecht. Erst das Umweltinformationsgesetz schuf 1994 erstmals für den Teilbereich der Informationen über die Umwelt weitergehende Transparenz.

Ein Diskussionsthema ist die Frage, wie weit das Amtsgeheimnis in der Europäischen Union und seinen Mitgliedsstaaten vor dem Hintergrund der Informationsfreiheit gehen soll. Im Hinblick auf die Umweltinformationen besteht seit 1994 durch die "Richtlinie über den freien Zugang zu Umweltinformationen" die Vorgabe für die Mitgliedstaaten, entsprechende Regelungen zu erlassen. Nach Art. 255 des EG-Vertrages haben die Bürgerinnen und Bürger auf EU-Ebene zudem ein allgemeines Zugangsrecht zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission.

Deutschland


Deutschland Bundesländer mit Informationsfreiheitsgesetzgebung.png

Allgemein

Sowohl im Bund als auch in den Bundesländern Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg (verabschiedet am 29. März 2006), Mecklenburg-Vorpommern und Bremen bestehen Informationsfreiheitsgesetze. Entwürfe zu Auskunftsgesetzen dieser Art liegen auch in den übrigen Bundesländern (z. B. Saarland) vor.

Bund

Die rot-grüne Koalition hatte sich bereits in ihrer Koalitionsvereinbarung von 1998 vorgenommen, auf Bundesebene ein solches Gesetz zu schaffen. Nachdem dies in der ersten Legislaturperiode am Widerstand einiger Ministerien gescheitert war, hatten die Koalitionsfraktionen am 17. Dezember 2004 den Entwurf eines ein Informationsfreiheitsgesetz in den Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 15/4493). Am 3. Juni 2005 beschloss der Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der Regierungskoalition bei Enthaltung der FDP und der beiden Abgeordneten der PDS, gegen die Stimmen der CDU/CSU. Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ist am 1. Januar 2006 in Kraft getreten.

Schweiz


In der Schweiz wird mit dem Öffentlichkeitsgesetz (Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, BGÖ), das am 17. Dezember 2004 verabschiedet wurde und am 1. Juli 2006 in Kraft trat, die Transparenz der Verwaltung gefördert, indem jeder Person das Recht zusteht, Einsicht in Dokumente der Bundesbehörden zu nehmen.

Die Bundesverwaltung ist damit im Begriff, vom traditionellen Geheimhaltungsgrundsatz auf das Öffentlichkeitsprinzip umzustellen.

Österreich


In Österreich wird die Informationstransparenz auf Bundesebene durch das Auskunftspflichtgesetz (Bundesgesetz vom 15. Mai 1987 über die Auskunftspflicht der Verwaltung des Bundes und eine Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986) geregelt. Für Länder und Gemeinden gelten das Auskunftspflicht-Grundsatzgesetz (Bundesgrundsatzgesetz vom 15. Mai 1987 über die Auskunftspflicht der Verwaltung der Länder und Gemeinden) sowie Auskunftspflichtgesetze der Länder, wie z. B. das Wiener Auskunftspflichtgesetz, das Niederösterreichische Auskunftsgesetz oder das Vorarlberger Gesetz über die Auskunftserteilung in der Verwaltung des Landes und der Gemeinden.

Europa


Am 21. Februar 2002 wurde vom Europarat eine Empfehlung veröffentlicht, Informationsfreiheitsgesetze in allen Mitgliedsstaaten des Europarats zu verabschieden. Die meisten Länder in Europa sind der Europaratsempfehlung vom 25. November 1981 gefolgt und haben entsprechende Gesetze verabschiedet.

International


Mittlerweile gibt es in mehr als 50 Staaten Informationsfreiheitsgesetze. Viele Staaten haben die Informationstransparenz als Grundrecht in ihrer Verfassung verankert.

Schweden

In Schweden wurde 1766 die Verwaltungstransparenz mit dem Gesetz über die Pressefreiheit (Tryckfrihetsförordningen) eingeführt und ist ein Teil der schwedischen Verfassung. In schwedisch wird das als Offentlighetsprincipen bezeichnet und ist seither gültig.

Literatur


  • Hans-Ullrich Gallwas: Der allgemeine Konflikt zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Informationsfreiheit. In: NJW. 1992, Verlag C. H. Beck, S. 2785–2848
  • Peter Schaar, Otto Diederichs, Grundsätzliches zu Aktenauskunft und Akteneinsicht - Mehr Licht! in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 54 (2/1996)*
  • Christoph Bruch: Akteneinsichtsrecht in den USA: ein Bürgerrecht wird durchgesetzt. Geschichte der politischen Konflikte um den Freedom of information act bis zur seiner ersten Novellierung 1974. Diss. 2000
  • Thomas Hart, Carolin Welzel, Hansjürgen Garstka: Informationsfreiheit: Die „gläserne Bürokratie“ als Bürgerrecht?. Verlag Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2004, ISBN 3892047154
  • Oliver M. Köppen: "Das Grundrecht der Informationsfreiheit unter besonderer Berücksichtigung der neuen Medien", Eul 2004, ISBN 3899362349
  • Christoph J. Partsch: Die neue Transparenzverordnung (EG) Nr. 1049/2001, in: NJW 2001, S. 3154-3158.

Siehe auch


Weblinks


Grundrechte | Menschenrechte | Informationsfreiheit

Freedom of information | Offentlighetsprincipen

 

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