Eine Individualreise in eine Reise, bei der der Reisende die erforderlichen Leistungen einzeln bucht. Gegensatz dazu ist die Pauschalreise.
Soweit die Buchung direkt bei den jeweiligen Leistungsträgern (Hoteliers, Beförderungsunternehmen etc.) erfolgt, ist die Einordnung als Individualreise unproblematisch. Bei Buchung der Einzelleistungen - auch verschiedener Anbieter - über ein und dasselbe Reisebüro soll indes nach der Entscheidung ClubTour/Gonçalves Garrido, Rs. C-400/00, vom 30. April 2002, des Europäischen Gerichtshofs unter bestimmten Umständen bereits eine Pauschalreise vorliegen, zu deren Veranstalter das Reisebüro wird.
Sind Leistungsträger und Reisender in unterschiedlichen Staaten ansässig, stellt sich grundsätzlich die Frage, welche nationale Rechtsordnung anwendbar ist. Sie ist je nach den Umständen des Einzelfalls anhand des Internationalen Privatrechts zu beantworten.
Andererseits trägt der Reisende den Organisationsaufwand und die Verantwortung für das Gelingen selbst. Kann er etwa einzelne Leistungen deshalb nicht nutzen, weil andere ausfallen, so muss er sie ggf. trotzdem bezahlen. Auch hat er keinen zentralen Ansprechpartner, sondern muss sich mit einer Vielzahl von Akteuren auseinandersetzen. Schließlich entgehen ihm die mit Pauschalreisen bisweilen verbundenen Preisvorteile.
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