Unter Indikation (v. lat. indicare „anzeigen“), Abkürzung: Ind., versteht man den Grund oder Anlass für die Durchführung einer medizinischen Untersuchung oder Behandlungsmaßnahme, der diese rechtfertigt.
Man kann eine absolute (vitale) Indikation (z. B. Notoperation bei Lebensgefahr) von einer relativen Indikation unterscheiden, bei welcher auch andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen.
Eine Kontraindikation bezeichnet im Gegensatz dazu einen Zustand oder eine Situation, in dem eine medizinische Maßnahme nicht durchgeführt werden darf.
Über die Durchführung der Behandlungsmaßnahme besteht auch bei gegebener Indikation Aufklärungspflicht.
Die Indikation für medizinische Maßnahmen ist nicht immer eindeutig definiert. Ein extremes Beispiel sind Schönheitsoperationen, die medizinisch nur selten indiziert sind. Aber auch bei anderen Diagnose- oder Therapieverfahren wird die Indikationsstellung von verschiedensten Faktoren beeinflusst:
Wichtige Indikationsgruppen sind Schmerzen, Husten, Hypertonie, Magenerkrankungen, chronisch-entzündliche Darmerkrankungen, Depressionen, Infektionen, Hautkrankheiten, Augenerkrankungen, Bronchialleiden und Schnupfen.
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