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Die In-vitro-Fertilisation (IVF) – lateinisch für "Befruchtung im Glas" – ist eine Methode zur künstlichen Befruchtung. In Deutschland ist diese Behandlung zulässig, wenn bei einem (Ehe-)Paar ein Jahr lang trotz regelmäßigen, ungeschützen Geschlechtsverkehrs die Schwangerschaft ausbleibt.

Ablauf der In-vitro Fertilisation


1. Ovarielle Stimulation: Durch Hormonbehandlung werden mehrere Eizellen zur Reifung gebracht.

2. Überprüfung der Spermien: Spermien werden, auf Anzahl, Form, Beweglichkeit und Infektionen überprüft.

3. Überwachung des Follikelwachstums: Ab dem circa 3. Zyklustag werden die Follikel mittels Ultraschall überwacht.

4. Auslösung des Eisprungs: Die Ovulation wird durch Hormone (HCG) ausgelöst.

5. Eizellenpunktion: Die Follikelflüssigkeit (mit vorzugsweise insgesamt 5-12 reifen Eizellen) wird transvaginal, ultraschallgesteuert mit einem stabförmigen Schallkopf, der mit einer Punktionsnadel versehen ist, aus den einzelnen Follikeln abpunktiert.

6. Spermiengewinnung: Spermien zur Befruchtung der Eizelle werden zumeist parallel zur Eizellenpunktion durch Masturbation oder einen mikrochirurgischen Eingriff gewonnen.

7. Befruchtung: Die gewonnenen Eizellen werden befruchtet. Dies gelingt mit einer Erfolgsrate von 70 %. Dazu gibt es 2 Methoden:

  • klassische In-vitro Fertilisation: Die Eizellen werden mit dem aufbereiteten Sperma (natürliche Selektion der mobilen und schnellen Spermien) in einem Reagenzglas zusammengebracht.

  • ICSI (= Intracytoplasmatische Spermieninjektion): Ein einzelnes Spermium wird mittels Mikromanipulator in die Eizelle injiziert.

8. Kultur der Embryonen: Zygoten werden im Brutschrank kultiviert und einer Qualitätskontrolle unterzogen.

9. Embyronentransfer: Optimalerweise werden 2 Embryonen in den Uterus transferiert. Dies geschieht entweder am 2. Tag nach Befruchtung (4-Zell-Stadium) oder am 5. Tag nach Befruchtung (Blastozysten-Stadium). Überzählige Eizellen im Vorkernstadium oder Embryonen (in Deutschland nicht erlaubt) können in flüssigem Stickstoff tiefgefroren (Kryokonservierung) werden. Es sollten nicht mehr als 2 Embryonen transferiert werden, da sonst das Risiko von Mehrlingen und einer damit verbundenen Risikoschwangerschaft hoch ist.

10. Zeit des Abwartens: 14 Tage nach der Follikelpunktion kann ein Schwangerschaftstest mit sicherer Aussage (Blutentnahme, HCG-Bestimmung) gemacht werden.

Elternkombinationen


Man unterscheidet:
  • ob die Eizelle von der zukünftigen Mutter oder einer "Eispenderin" stammen
  • ob der Samen vom zukünftigen Vater oder einem Samenspender stammt
  • ob die befruchteten Embryonen der zukünftigen Mutter oder einer Leihmutter eingepflanzt werden sollen.
Dabei sind noch viele Kombinationen denkbar und möglich, auch wenn Manches, was technisch machbar erscheint, juristisch und ethisch bedenklich und umstritten sein kann.

Rechtliche und ethische Lage


Die künstliche Befruchtung wird, um die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft zu erhöhen, meist an mehreren Eizellen durchgeführt. Die so entstandenen Zygoten werden jedoch nicht alle in die Gebärmutter der Frau eingesetzt. Wie mit den "überschüssigen" Embryonen umgegangen wird bzw. werden soll, ist ein ethisch-moralisches Problem, das in vielen Ländern unterschiedlich gehandhabt wird. Zum großen Teil werden diese Embryonen "verworfen", also abgetötet, zum kleinen Teil im Rahmen der umstritten Embryonenforschung verwendet, was in Deutschland aufgrund des Embryonenschutzgesetzes allerdings verboten ist. Eine andere Möglichkeit, die überzähligen Embryonen zu bewahren, ist die Kryokonservierung, bei der die Embryonen in flüssigem Stickstoff konserviert werden und für einen späteren IVF-Zyklus aufbewahrt werden. Auch das Aufbewahren von Embryonen ist in Deutschland verboten. Stattdessen werden Zellen im sogenannten Vorkernstadium, vor der endgültigen Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, kryokonserviert. Diese können bei einem späteren IVF- Versuch verwendet werden. Pro IVF- Zyklus dürfen in Deutschland maximal drei Embryonen eingesetzt werden.

Bis 2003 bezahlten die gesetzlichen Krankenkassen vier volle Behandlungszyklen, danach standen einem nur noch drei zu. Jeder Zyklus kostet dann rund 1700 Euro Zuzahlung. Wohl sonderliche Lage bei kranken Embryonen mit Genschäden in der Petrischale hierzulande: sie dürfen unter Strafandrohung nicht verworfen werden; einmal implantiert ist Abtreibung schon möglich. Umstritten ist auch das Verbot, Spendereizellen einzusetzen, während Samenspenden erlaubt sind. (FAZ, 7. März 2006)

Erfolgsaussichten


Die Erfolgsaussichten bei der IVF sind stark von unterschiedlichen Faktoren abhängig wie Alter der Frau, Anzahl der befruchteten Embryonen und Ähnlichem. Auch die psychologische Belastung bei Maßnahmen wie IVF sollte nicht unterschätzt werden und kann die Erfolgsaussichten beeinflussen.

Unabhängige statistische Untersuchungen werden jährlich im Deutschen IVF-Register veröffentlicht. Global lässt sich sagen, dass für ca. 40 % der Paare die IVF erfolgreich verläuft (wobei hierfür mehrere IVF-Zyklen notwendig sind). In Deutschland wird ca. jedes 80. Kind per IVF gezeugt, jedes 10. Paar benötigt ärztliche Unterstützung bei der Erfüllung des Kinderwunsches.

Untersuchungen im Bereich der Epigenetik ergaben, dass Kinder aus IVF theoretisch eine leicht erhöhte Wahrscheinlichkeit haben, an genetisch bedingten Störungen zu erkranken. Die vermuteten Zahlen konnten in der Praxis zum Teil nachvollzogen werden.

Siehe auch


Weblinks


Medizinethik | Medizinrecht | Reproduktionsmedizin

In vitro fertilisation | In Vitro Fertilisatie

 

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