Die In-vitro-Fertilisation (IVF) – lateinisch für "Befruchtung im Glas" – ist eine Methode zur künstlichen Befruchtung. In Deutschland ist diese Behandlung zulässig, wenn bei einem (Ehe-)Paar ein Jahr lang trotz regelmäßigen, ungeschützen Geschlechtsverkehrs die Schwangerschaft ausbleibt.
2. Überprüfung der Spermien: Spermien werden, auf Anzahl, Form, Beweglichkeit und Infektionen überprüft.
3. Überwachung des Follikelwachstums: Ab dem circa 3. Zyklustag werden die Follikel mittels Ultraschall überwacht.
4. Auslösung des Eisprungs: Die Ovulation wird durch Hormone (HCG) ausgelöst.
5. Eizellenpunktion: Die Follikelflüssigkeit (mit vorzugsweise insgesamt 5-12 reifen Eizellen) wird transvaginal, ultraschallgesteuert mit einem stabförmigen Schallkopf, der mit einer Punktionsnadel versehen ist, aus den einzelnen Follikeln abpunktiert.
6. Spermiengewinnung: Spermien zur Befruchtung der Eizelle werden zumeist parallel zur Eizellenpunktion durch Masturbation oder einen mikrochirurgischen Eingriff gewonnen.
7. Befruchtung: Die gewonnenen Eizellen werden befruchtet. Dies gelingt mit einer Erfolgsrate von 70 %. Dazu gibt es 2 Methoden:
8. Kultur der Embryonen: Zygoten werden im Brutschrank kultiviert und einer Qualitätskontrolle unterzogen.
9. Embyronentransfer: Optimalerweise werden 2 Embryonen in den Uterus transferiert. Dies geschieht entweder am 2. Tag nach Befruchtung (4-Zell-Stadium) oder am 5. Tag nach Befruchtung (Blastozysten-Stadium). Überzählige Eizellen im Vorkernstadium oder Embryonen (in Deutschland nicht erlaubt) können in flüssigem Stickstoff tiefgefroren (Kryokonservierung) werden. Es sollten nicht mehr als 2 Embryonen transferiert werden, da sonst das Risiko von Mehrlingen und einer damit verbundenen Risikoschwangerschaft hoch ist.
10. Zeit des Abwartens: 14 Tage nach der Follikelpunktion kann ein Schwangerschaftstest mit sicherer Aussage (Blutentnahme, HCG-Bestimmung) gemacht werden.
Bis 2003 bezahlten die gesetzlichen Krankenkassen vier volle Behandlungszyklen, danach standen einem nur noch drei zu. Jeder Zyklus kostet dann rund 1700 Euro Zuzahlung. Wohl sonderliche Lage bei kranken Embryonen mit Genschäden in der Petrischale hierzulande: sie dürfen unter Strafandrohung nicht verworfen werden; einmal implantiert ist Abtreibung schon möglich. Umstritten ist auch das Verbot, Spendereizellen einzusetzen, während Samenspenden erlaubt sind. (FAZ, 7. März 2006)
Unabhängige statistische Untersuchungen werden jährlich im Deutschen IVF-Register veröffentlicht. Global lässt sich sagen, dass für ca. 40 % der Paare die IVF erfolgreich verläuft (wobei hierfür mehrere IVF-Zyklen notwendig sind). In Deutschland wird ca. jedes 80. Kind per IVF gezeugt, jedes 10. Paar benötigt ärztliche Unterstützung bei der Erfüllung des Kinderwunsches.
Untersuchungen im Bereich der Epigenetik ergaben, dass Kinder aus IVF theoretisch eine leicht erhöhte Wahrscheinlichkeit haben, an genetisch bedingten Störungen zu erkranken. Die vermuteten Zahlen konnten in der Praxis zum Teil nachvollzogen werden.
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