Der Begriff In-House-Vergabe bzw. Inhouse-Vergabe (auch In-House-Geschäft bzw. Inhouse-Geschäft genannt) bezeichnet im Vergaberecht eine von einem öffentlichen Auftraggeber vergaberechtsfreie Vergabe eines Auftrags an einen Dritten.
Hierunter fallen z. B. die Vergabe von entgeltlosen Konzessionen wie Dienstleistungskonzessionen oder Bauleistungskonzessionen von einer Gebietskörperschaft an eine andere rein kommunal beherrschte Gesellschaft. Die Übertragung (Delegierung) einer öffentlicher Aufgabe in Form einer In-House-Vergabe fällt nicht unter die Ausschreibungspflicht.
An einer In-House-Vergabe sind einige Voraussetzungen geknüpft:
Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat sich bereits mehrfach im Vergaberecht zu In-House-Vergaben geäußert, z. B. in den EuGH-Urteilen vom 18.11.1999, 11.01.2005, 13.10.2005, 10.11.2005, 11.05.2006.
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