Import ist die gängige Bezeichnung für die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen von Wirtschaftseinheiten, die ihren Wohnsitz außerhalb des jeweiligen Landes haben. Das Gegenteil von Import ist der Export. Der Export saldiert sich mit dem Import zum je nach Überschuss zum Nettoimport oder Nettoexport.
Aussenhandel deutschland.png Bei der Berechnung des Imports in Deutschland geht das Statistische Bundesamt von Statistiken des Generalhandels aus. Die Importzahlen umfassen Fracht- und Versicherungskosten _Kosten.2C_Versicherung.2C_Fracht. Die deutsche Bundesbank ergänzt den Außenhandelssaldo um den Saldo der Primäreinkommen, die Ergänzungen zum Warenhandel und den Saldo der laufenden Übertragungen zur Leistungsbilanz.
Zur Ausgestaltung der Handelsverträge hinsichtlich Kostenübernahme für Transport, Verpackung, Versicherung und den Gefahrenübergang am Kaufgegenstand werden meist die von der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris seit 1936 veröffentlichten Incoterms (Aktuelle Fassung von 2000) als standardisierte Vertragsklauseln angewandt.
Der Importeur hat bei der Einfuhr in das Wirtschaftsgebiet der Europäischen Union für die Entrichtung der fälligen Zölle und Einfuhrumsatzsteuer Sorge zu tragen. Zur Absicherung der Abwicklung können Dienstleistungen von Banken in Anspruch genommen werden. Hierzu zählen Dokumenteninkassi oder auch Akkreditive.
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