Eine Implikation (v. lat. implicare, „verwickeln“) bezeichnet:
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Die objektsprachliche Implikation (materiale Implikation, Konditional) ist ein Aussagesatz, der mittels des Junktors „(schon) wenn ... dann ...“ aus zwei kürzeren Aussagesätzen zusammengesetzt ist. Zum Beispiel ist „Wenn es regnet, dann ist die Straße nass“ eine materiale Implikation; diese Implikation sagt etwas über den Zusammenhang von Regen und Straßennässe aus: Nämlich dass letztere schon dann vorliegt, wenn ersterer fällt; dass also Regen eine hinreichende Bedingung dafür ist, dass die Straße nass ist.
Umgekehrt ist die metasprachliche Implikation eine Aussage über Aussagen, eben eine Metaaussage. Eine metasprachliche Implikation wäre die Aussage „Aus dem Satz ‚Es regnet‘ folgt der Satz ‚Die Straße ist nass‘“. Hier wird nichts über Regen, von Nässe oder von deren Zusammenhang ausgesagt, sondern hier wird über zwei Sätze gesprochen (die ihrerseits Regen und Straßennässe thematisieren).
Bei der material gemeinten Implikation "(Schon) wenn a, dann b" wird a als Vordersatz oder Antezedens, b als Nachsatz, Konsequens oder Sukzedens bezeichnet. Die Implikation zu
In der formalen Sprache der Logik wird die materiale Implikation durch einen einfachen Pfeil, gelegentlich auch durch eine Kurve ("Hufeisen", "horseshoe") symbolisiert.
| Schreibweise | , |
| Sprechweise | "Wenn a, dann b" |
In der polnischen Notation wird für die materiale Implikation der Großbuchstabe C verwendet.
Das Gegenstück zur hinreichenden Bedingung ist die notwendige Bedingung, die besagt, dass ein Sachverhalt erforderlich, aber eben nicht ausreichend dafür ist, dass ein anderer Sachverhalt eintritt.
Beispiel: Nur wenn ich volljährig bin, darf ich wählen. Volljährigkeit ist eine notwendige Bedingung fürs Wahlrecht, ist aber nicht ausreichend: Man muss in der Regel zusätzlich die Staatsbürgerschaft des Landes haben.
Die hinreichende und die notwendige Bedingung stehen in engem Zusammenhang. Wenn ein Sachverhalt A eine hinreichende Bedingung für einen Sachverhalt B ist, dann ist B zugleich eine notwendige Bedingung für A. Anhand des Beispiels: "Nur wenn eine Person volljährig ist, darf sie wählen" ist logisch äquivalent mit "Schon wenn eine Person wählen darf, ist sie volljährig". Verdeutlichen kann man sich diesen am Anfang meist als kontraintuitiv empfundenen Zusammenhang, indem man sich die Situation in einem Wahllokal vor Augen führt. Wenn man dort eine Person wählen sieht, dann kann man - auch wenn sie vielleicht sehr jung aussieht - daraus eindeutig schließen, dass sie volljährig sein muss; denn es dürfen ja nur Volljährige wählen.
Auf Grund dieses inhaltlichen Zusammenhangs drückt die materiale Implikation ebenso die notwendige wie die hinreichende Bedingung aus:
Die materiale Implikation ist genau dann falsch, wenn das Antezedens wahr ist und das Sukzedens falsch. In jedem anderen Fall ist die Implikation wahr. Das Konditional „Wenn es regnet, ist die Straße nass“ ist also nur dann falsch, wenn es regnet, die Straße aber nicht nass ist.
Die Festlegung, dass eine materiale Implikation nur dann falsch ist, wenn das Antezedens wahr und das Sukzedens falsch ist, führt dazu, dass die folgenden Aussagen wahr sind:
Die Paradoxien der materialen Implikation unterstreichen den extensionalen Charakter (siehe Junktor) der materialen Implikation: Sie behauptet keinerlei inhaltlichen Zusammenhang zwischen Antezedens und Sukzedens (es gibt auch tatsächlich keinen Zusammenhang zwischen der geographischen Lage von London und der Farbe von Schnee), vielmehr wird ihr Wahrheitswert rein extensional auf die Wahrheitswerte ihrer Teilsätze zurückgeführt: "Schon wenn das Antezedens wahr ist, ist das Konsequens auch wahr."
Zwischen der materialen Implikation und dem natürlichsprachlichen "wenn...dann" muss daher sehr genau unterschieden werden. Das natürlichsprachliche "wenn...dann" hat ein weites Bedeutungsfeld und wird - jedenfalls alltagssprachlich - mehrheitlich nicht im Sinn der materialen Implikation verwendet, sondern um einen inhaltlichen (oft z. B. kausalen, manchmal auch zeitlichen) Zusammenhang zwischen Antezedens und Sukzedens auszudrücken. Solche Zusammenhänge lassen sich mit der materialen Implikation nicht ausdrücken.
Auf Grund ihres extensionalen Charakters eignet sich die materiale Implikation in der Prädikatenlogik gut dazu, Aussagen des Typs "Alle Pferde sind Säugetiere" bequem wie folgt zu formalisieren:
| Schreibweise | |
| Sprechweise | "Für alle x gilt: Wenn x ein Pferd ist, ist x ein Säugetier" |
Außerdem ist die Aussage a äquivalent mit und die Aussage (lies: "nicht a") ist äquivalent mit , wobei eine beliebige Tautologie und eine beliebige Kontradiktion ist. Ferner sind und äquivalent mit .
Bezüglich der Eigenschaften der materialen Implikation ist festzuhalten: sie ist nicht assoziativ, kommutativ, symmetrisch, antisymmetrisch oder asymmetrisch. Sie ist aber transitiv, d.h. es gilt:
Die oben angeführten Äquivalenzen gelten intuitionistisch teilweise "nur in eine Richtung", d.h. insbesondere:
Anders als die materiale Implikation (oder auch "klassische" Implikation, nach klassischer Logik) kann also die intuitionistische Implikation nicht über Negation und Konjunktion oder Disjunktion definiert werden.
Es gilt jedoch weiterhin, dass a äquivalent ist mit und mit , sowie dass und äquivalent sind mit . Wie die materiale Implikation ist auch die intuitionistische transitiv und reflexiv.
| Schreibweise | , |
| Sprechweise | "Wenn a, dann gilt notwendig b"" |
Die strikte Implikation ist ein Versuch, die Paradoxien der materialen Implikation (siehe oben) zu überwinden und sich auf diese Weise eher dem natürlichsprachlichen Wenn-Dann anzunähern. Die strikte Implikation ist nämlich nicht schon dann bereits wahr, wenn das Antezedens falsch oder das Sukzedens wahr ist. Es ergeben sich verschiedene strikte Implikationen, je nachdem welcher Modalkalkül zugrunde gelegt wird (siehe auch Modallogik). Die strikte Implikation ist, ebenso wie die materiale und die intuitionistische, transitiv und reflexiv.
Die metasprachliche Implikation, der Ableitbarkeitsbegriff, ist ein Zeichen, welches man dazu verwendet anzuzeigen, dass man in einer bestimmten Logik (etwa klassischer Logik, intuitionistischer Logik etc.) eine Aussage b aus einer Aussage a ableiten kann. Das Zeichen besagt also, dass es einen Beweis für b gibt, der von a Gebrauch macht. Man sagt dann, dass b aus a folgt (oder dass a b impliziert). Dabei wird a auch als Prämisse und b als Konklusion bezeichnet. Ferner nennt man a hinreichende Bedingung für b und b notwendige Bedingung für a. Zur Symbolisierung verwendet man entweder ein „Turnstile“ genanntes Zeichen oder den Doppelpfeil.
| Schreibweise | , |
| Sprechweise | Aus a folgt b'' |
Da es unterschiedliche Logiken gibt, gibt es also streng genommen auch unterschiedliche metasprachliche Implikationsbeziehungen. Dies deutet man gelegentlich durch ein Subskript am Turnstile an. So könnte also für den klassischen Ableitbarkeitsbegriff stehen für den intuitionistischen usw.
In den allermeisten Logiken besteht zwischen objekt- und metasprachlicher Implikation ein enger Zusammenhang, der im sogenannten Deduktionstheorem ausgedrückt wird. Ist nämlich „Wenn a, dann b“ beweisbar, so lässt sich b aus a herleiten; und lässt sich umgekehrt b aus a herleiten, dann ist „Wenn a, dann b“ beweisbar. Für „c ist beweisbar“ schreibt man auch . Das Deduktionstheorem kann damit wie folgt niedergeschrieben werden:
Das Deduktionstheorem gilt sowohl für die klassische, die intuitionistische als auch die strikte Implikation. Es handelt sich jedoch um keinen selbstverständlichen Zusammenhang, sondern dieser erfordert einen (in den meisten Fällen nicht-trivialen) Beweis.
| Bit 1 | Bit 2 | Ergebnis | - | 0 | 0 | 1 | - | 0 | 1 | 1 | - | 1 | 0 | 0 | - | 1 | 1 | 1 |
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