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Der Ausdruck Immunität bezeichnet:

  • in der Medizin, die Unempfindlichkeit gegen Antigene, Krankheitserreger und Gifte - siehe Immunität (Medizin)
  • den Schutz gewählter Amtsträger und ausländischer Würdenträger vor Strafverfolgung, siehe Politische Immunität
  • in der Diplomatie den Schutz von Botschaftern, Gesandten, Botschaftsmitarbeitern und deren Familienangehörigen vor strafrechtlicher, zivilrechtlicher und administrativer Verfolgung im Gastland.
  • in der Kirchengeschichte (vgl. Immunität (kirchlich)):
    • die Befreiung kirchlicher Personen und Güter von weltlichen Diensten und Abgaben
    • die Zugriffsbeschränkung weltlichen Rechts auf kirchliche Besitztümer oder Orte - siehe auch Asylrecht (Kirchenasyl)
  • die sachliche Immunität - etwa vorübergehend für Leihgaben und Kunstwerke zu Ausstellungen im Ausland.
  • Im übertragenen Sinne auch: unempfindlich oder abgestumpft gegen äußere Einflüsse.

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