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020704_regensburg-reichstagssaal-erker_1-480x640.jpg Der Immerwährende Reichstag war die Bezeichnung für die Ständevertretung im Heiligen Römischen Reich von 1663 bis 1806 in Regensburg.

Während der Reichstag zuvor in unregelmäßigen Abständen in verschiedenen Städten tagte, wurde er ab 1594 nur noch im Reichstagssaal des Regensburger Rathauses gehalten und 1663 schließlich nicht mehr aufgelöst, womit er zum Immerwährenden Reichstag wurde. Regensburg wurde damit auch zum Sitz von etwa 70 Gesandtschaften ausländischer Staaten. Der Kaiser selbst wurde dabei durch kaiserliche Prinzipalkommissare vertreten, die ab 1748 der Familie Thurn und Taxis angehörten.

Die letzte Tagung des Immerwährenden Reichstags fand 1803 mit der Veröffentlichung des Reichsdeputationshauptschlusses statt, der die Neuordnung des Reiches anordnete, bis 1806 die endgültige Auflösung des Reiches erfolgte.

Geschichte


Der Reichstag von 1663 war vorab nicht als „immerwährender“ geplant gewesen. Man kam 1663 zusammen um über die Gefahr, die durch die Türken an der östlichen Reichsgrenze entstanden war, zu beraten. Der Kaiser Leopold I. benötigte für die Verteidigung Geld. Daneben war schon der länger schwelende Streit zwischen der Fürstenpartei und den Kurfürsten ein Thema. Die in der Fürstenpartei zusammengeschlossenen Fürsten drängten auf eine Beteiligung an der Ausarbeitung der Wahlkapitulation, lateinisch ius adcapitulandi und der Königswahl. Im Kern ging es um die Frage, ob die Kurfürsten exklusiv die Kapitulation mit dem zukünftigen Kaiser aushandeln durften und damit faktisch die Reichsverfassung ändern konnten, ohne dass der Reichstag mit seiner alleinigen, so die Meinung der Fürsten, Gesetzgebungskompetenz eingebunden war.

Aufgrund der langen Reichstagdebatten sollte der Einfachheit halber eine Kapitulation verabschiedet werden, die dann für alle späteren Könige und Kaiser gelten solle, eine Capitulatio perpetua. Dieser Streit, der vordergründig den Führungsanspruch der Kurfürsten negierte, war aber auch von grundlegender Bedeutung. Denn in solch einer Kapitulation ließen sich theoretisch alle möglichen Fragen regeln, wie zum Beispiel die Modalitäten über die Erklärung der Reichsacht. Der Streit um die Wahlkapitulation war also ein Streit um das Recht, Gesetze zu erlassen und um deren Inhalte.

Aus diesem Streit erwuchs nun die Permanenz des Reichstages. Man beriet mehrere Jahre und wurde sich nicht einig und fand sich damit ab, dass man noch länger zusammensitzen würde. Als in den 1670er Jahren die Verteidigung der westlichen Reichsgrenze gegen Frankreich auf die Tagesordnung kam, war die Versammlung schon längst zu einer immerwährenden geworden. Da es keine förmliche Beendigung des Reichstages mehr gab, wurden Beschlüsse auch nicht mehr in Reichsabschiede gefasst - der letzte Abschied von 1654 ging als Jüngster Reichsabschied in die Geschichte ein -, sondern in Form von Reichsschlüssen verabschiedet.

Beachtenswert ist, dass seit der Umwandlung des Reichstags in den Immerwährenden Reichstag die Fürsten kaum noch selbst vertreten waren, sondern sich vertreten ließen – es handelte sich also weitestgehend um einen Gesandtenkongress.

Der Reichstag hatte eine unbegrenzte Zuständigkeit, war aber zur Durchsetzung seiner Gesetze auf die einzelnen Reichsstände angewiesen.

Siehe auch


Literatur


  • Gerhard Oestreich: Verfassungsgeschichte vom Ende des Mittelalters bis zum Ende des alten Reiches, in: Gebhardt Handbuch der deutschen Geschichte, hg. von Herbert Grundmann, Bd. 11, München (dtv) 1974 u. ö., ISBN 3-423-59040-8

Weblinks


Heiliges Römisches Reich | Regensburger Geschichte

 

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