Illegalität (lat.) ist das Gegenteil von Legalität, also ein Widerspruch zu bestehenden staatlichen Gesetzen.
Eine Situation heißt illegal bzw. ungesetzlich (schärfer: gesetzeswidrig), wenn ein anwendbares Gesetz vorsieht, dass diese Situation so nicht hätte passieren dürfen. Die Auffassung, wer oder was llegal ist oder nicht, entspringt, wie fast alles im Rechtswesen, einer gesellschaftlichen Übereinkunft.
In manchen Staaten, wie z.B Deutschland, wird ein Handeln, das die Abschaffung der verfassungsmäßigen Ordnung zum Ziel hat, als verfassungsfeindlich und demnach als illegal angesehen. Dies führt dazu, dass Menschen, die für radikale Veränderungen eintreten, Repressionen fürchten müssen.
Davon abgeleitet gelten Gegenstände als illegalisiert, wenn sie im anwendbaren Rechtsraum des Gesetzes (z. B. auf einem bestimmten Staatsgebiet) nicht existieren dürfen. Meist wird der Begriff der Illegalisierung aber im Zusammenhang mit Migrationspolitik verwendet, um auf die Situation von illegalen Migranten hinzuweisen.
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"Illegalität".
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