Der Identitätsausweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Österreicher, der ausschließlich dem Nachweis der eigenen Identität dient. Im Gegensatz zu Führerschein, Reisepass und Personalausweis kann dem Antragsteller die Ausstellung nicht versagt werden, wodurch jeder österreichische Staatsbürger einen Rechtsanspruch auf den Identitätsnachweis hat.
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Mit der Schaffung des Identitätsausweises in der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 1999 wurde eine Lücke für diejenigen Personen geschlossen, die aus inhaltlichen Gründen (etwa aufgrund gewisser Straftaten, die den Entzug von Führerschein und Reisedokumenten mit sich ziehen, oder fehlendem Wohnsitz) bisher nicht die Möglichkeit hatten, sich auszuweisen. Auch Obdachlose können so einen Identitätsausweis erhalten.
Die Bekanntheit und Akzeptanz ist in der Öffentlichkeit gering. Im Jahr 2004 wurden etwa nur 176 Ausweise ausgestellt //www.parlament.gv.at/pls/portal/docs/page/PG/DE/XXII/AB/AB_02442/fname_035806.pdf.
Der Identitätsausweis ist unbegrenzt gültig und muss nur bei einer Namensänderung neu ausgestellt werden. Er hat die Form einer Plastikkarte im Scheckkartenformat.
Siehe auch: Identitätskarte
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