Das Identitätsprinzip ist ein Begriff aus der Theorie der Kostenrechnung, der erstmalig von Paul Riebel verwendet wurde.
Demnach lassen sich Kosten und Erlöse nur dann eindeutig einem Bezugsobjekt zurechnen, wenn sie auf dieselbe Entscheidung zurückgehen wie das Bezugsobjekt selbst. So lassen sich beispielsweise einem Produkt nur diejenigen Kosten und Erlöse zurechnen, die unmittelbar durch die Entscheidung, das Produkt herzustellen, ausgelöst werden. Das Identitätsprinzip ist die Grundlage für die Anwendung der relativen Einzelkostenrechnung nach Riebel.
Das Identitätsprinzip als Umkehrung des Relevanzprinzips ist entscheidungsorientiert konzipiert. Im Gegensatz zu eindimensionalen Zurechnungsprinzipien (z.B. Verursachungsprinzip) führt es daher als Folgekonzeption des Entscheidungsprinzips zu einer dreidimensionalen Zurechnung nach den Bezugsobjektkategorien:
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"Identitätsprinzip nach Riebel".
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