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Als Identitätsfeststellung wird die Überprüfung bezeichnet, welche Personalien (Identität) einer natürlichen Person zuzuordnen sind, beispielsweise einem Bankkunden der ein Konto eröffnen will. Ist die betreffende Person anwesend, lässt sich die Identität durch einen Vergleich mit dem Lichtbild in einem vorgelegten Ausweis feststellen. So geht auch die Polizei bei einfachen Personenkontrollen vor.

Einer zuverlässigen Identitätsfeststellung kommt im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs in Internet eine wachsende Bedeutung zu, da er in der Regel bargeldlos und ohne persönlichen Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer durchgeführt wird. Wie die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, kann durch Identitätsdiebstahl im Internet großer Schaden entstehen, wenn Benutzerkonten bei Geldgeschäften missbraucht werden.

Wenn eine Person einen Ausweis vorlegt, der durch Austausch des Lichtbilds verfälscht wurde, dann erhält die entgegennehmende Stelle zwar eine Zuordnung der Personalien zu der abgebildeten Person, diese Person ist jedoch nicht identisch mit jener, die rechtlich Träger der Identität ist und damit für alle unter dieser Identität getätigten Geschäfte verantwortlich gemacht wird. Wenn sich ein Betrüger anhand eines gefälschten Ausweises andere Urkunden oder Ausweise erschleicht (z. B. Meldebescheinigung, Kundenkarte u. ä.) vermeidet er in Zukunft die Gefahr, dass der Lichtbildertausch erkannt wird. Um amtliche Ausweise fälschungssicherer zu machen, haben die EU-Mitgliedsländer kürzlich beschlossen, biometrische Kennzeichen in die EU-Reisepässe aufzunehmen.

Im Rahmen des Personenfeststellungsverfahrens stellen die Sicherheitsbehörden bei Bedarf fest, welche Person rechtmäßiger Träger einer vorgelegten Identität ist.

Verfahren zur Identitätsfeststellung ohne persönlichen Kontakt


Sichere Verfahren

Das sicherste Verfahren zur Personsfeststellung ist die erkennungsdienstliche Behandlung, das heißt die Abnahme von Fingerabdrücken und das Anfertigen eines Lichtbildes, wie sie bei den Polizeibehörden in aller Welt praktiziert wird. Das sogenannte ED-Material wird dann mit amtlichen Aufzeichnungen verglichen (Lichtbild auf einem Passantragsformular, Lichtbildvorlage bei Verwandten oder Nachbarn, ED-Behandlung bei anderen Gelegenheiten wie Asylantrag)

Als sicher wurde vom TÜV IT auch die Kontrolle des Personalausweises beurteilt, wie sie die Deutsche Post AG mit ihrem Postident genannten Service praktiziert; die Fehlerquote beträgt dabei etwa 1,1 Prozent.

Unsichere Verfahren

Ebenfalls verbreitet zur "Identitätsfeststellung" ist die Überprüfung der Kreditkarte, wobei davon ausgegangen wird, dass das Kreditinstitut bei der Eröffnung des Kontos eines Neukunden eine vollwertige Identitätsfeststellung durchgeführt hat.

Das Internet-Auktionshaus Ebay nutzt seit März 2003 zur "Identitätsfeststellung" bei der Neueröffnung von Benutzerkonten ausschließlich die Schufa-Auskunft; die gibt jedoch nur Aufschluss über die Kreditwürdigkeit und nicht die Übereinstimmung von bekanntgegebenen Personalien mit der Person. Alternativ kann man sich per Brief ein Kennwort zuschicken lassen und sich in der Folge dann mit diesem legimitieren.

Weblinks


Identifikationstechnik

 

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