Die Deutsche Wirtschaft organisiert sich in den 81 regionalen Industrie- und Handelskammern (IHK) und deren Dachorganisation Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Die IHKs vertreten als eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Körperschaften das Interesse ihrer zugehörigen Unternehmen gegenüber Kommunen, Landesregierungen und regionalen staatlichen Stellen. Dabei erfüllen sie folgende Aufgaben für ihre jeweilige Region:
Im Unterschied zu anderen Organisationen der Wirtschaft repräsentiert die IHK-Organisation das wirtschaftliche Gesamtinteresse. Die Industrie- und Handelskammern haben eine demokratische Struktur und werden von der Wirtschaft betrieben, wobei die Unternehmen einer gesetzlichen Mitgliedschaft unterliegen. 3,6 Millionen gewerbliche Unternehmen sind Mitglieder der IHKs. Das macht die IHK-Organisation unabhängig von Einzelinteressen und schafft ein besonderes Gewicht gegenüber politischen Instanzen. Die Industrie- und Handelskammern erfüllen in ihren Kammerbezirken unter anderem folgende Aufgaben:
Das IHKG stammt aus dem Jahre 1956. Gegen die darin verankerte Pflichtmitgliedschaft organisierten sich 1996 einige Gewerbetreibende im Verein der IHK-Verweigerer e.V., die seitdem versuchen, die Pflichtmitgliedschaft in eine freiwillige Mitgliedschaft abzuändern. Diese Meinung haben sich einige Politiker zu eigen gemacht, beispielsweise der Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs (SPD) sowie Teile der Jugendorganisation der FDP.
Seltener findet man auch Doppelmitgliedschaften bei Landwirten oder anderen Kammerberufen, die Handelsgeschäfte betreiben.
Mitgliedsart und Aufgabenbereiche in anderen Ländern finden sich unter anderem in der Drucksache 13/1664 des Landtags von Baden-Württemberg.
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"Industrie- und Handelskammer".
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