Der Hungerstreik ist eine Form des politischen Widerstands. Ein Einzelner oder eine Gruppe verweigern dabei die Nahrungsaufnahme mit dem bewussten Risiko, Schaden zu nehmen.
Wie jede Streikaktion ist auch der Hungerstreik eine öffentliche Demonstration. Sie verlagert ihr äußeres Ziel durch die Verlagerung ihrer Mittel. Die Aggression nach außen richtet sie zum Teil gezwungenermaßen (z.B. bei Häftlingen in Isolationshaft) auf die eigene Person, erreicht jedoch dadurch um so mehr Publizität, was im günstigen Fall mit dazu führt, dass das proklamierte Ziel durch den Druck der Öffentlichkeit erreicht wird. Das unterscheidet den Hungerstreik z.B. vom Fasten, dessen Ziele eher spirituell bzw. hygienisch als demonstrativ gesteckt sind.
Der Hungerstreik wurde weltweit schon früh, vor allem als Form des politischen Widerstands, praktiziert. Bekannte Hungerstreikler in Deutschland waren unter anderem Fritz Teufel, der gegen seine Verhaftung nach dem Schahbesuch (1967) protestierte. Auch viele inhaftierte Mitglieder der insbesondere ersten Generation der Rote Armee Fraktion traten Mitte der 1970er Jahre in den Hungerstreik, um gegen die ihnen auferlegte Isolationshaft zu demonstrieren.
Diese Wahl des Widerstands ist drastisch, da die Nahrungsverweigerung bereits ab ca. drei bis vier Wochen zu ernsthaften, zum Teil bleibenden gesundheitlichen Schäden bis hin zum Hungertod führen kann. Gelegentlich wird der Hungerstreik durch Zwangsernährung mittels Magensonde gebrochen.
Einige hungerstreikende Menschen haben 50 bis 70 Tage überlebt. Bobby Sands, ein Mitglied der IRA, überlebte 66 Tage. Holger Meins, Mitglied der Rote Armee Fraktion, überlebte 57 Tage im Jahre 1974. Er wurde zuletzt gegen seinen ausdrücklichen Willen unter Gewaltanwendung ernährt und es gibt Hinweise darauf, dass die Zwangsernährung durch eine inadäquate Zufuhr von Kalorien seinen Tod beschleunigt hat, statt ihn zu verhindern bzw. so weit als möglich hinauszuzögern.
Artikel 5 der Erklärung von Tokio* der International Medical Association von 1975 hält klar fest, dass Ärzte sich unter keinen Umständen an Maßnahmen zur Zwangsernährung beteiligen dürfen. Ärzte im deutschen Sprachraum sind durch ihre Mitgliedschaft in der deutschen Bundesärztekammer, der Österreichischen Ärztekammer bzw. der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) an diese Erklärung gebunden. Dennoch wird im deutschen Sprachraum über die Zwangsernährung von Hungerstreikenden Asylwerbern diskutiert.
Ähnliches gilt für die Debatte über die Zwangsernährung von hungerstreikenden Gefangenen durch US-amerikanische Ärzte im Internierungslager in Guantánamo.
siehe auch: Isolationshaft - Toter Trakt
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