Als eine Hube (auch Hufe oder Lahn) wurde seit dem Frühmittelalter ein Bauerngut oder Gehöft mit ausreichenden Acker- und Weideflächen bezeichnet, die eine Familie bearbeiten und von der sie sich ernähren konnte. Das Wort stammt aus dem Frankenreich des 8. Jahrhunderts (latein. huba) und wandelte sich um 1200 zur deutschen Hube (schwäb. hueb, huebm, hufe). Im Zuge der Kolonisierung wurde das Land zur Bewirtschaftung „verliehen“, die bei der Rodung ursprünglich von Herrensitzen und Meierhöfen aus erfolgt war - siehe die Bezeichnung Waldhufendorf.
In Süddeutschland und Österreich bedeutete die Hube eher - durch das alpine Gelände bedingt - ein größeres Gehöft mit ausreichenden Agrarflächen. Durch sie konnten die Bauern Pferde statt Zugochsen halten, sowie eine gewisse Selbständigkeit. In Sachsen wurden sie Pferdner oder Hüfner genannt und hatten - wie auch anderswo - meist Anteil an der dörflichen Gemeindeflur.
Im Bayern des 17. Jahrhunderts und in Württemberg wertete (besteuerte) man die Höfe „nach diesem Modus des Hoffußes ... gleich 2 Huben (Halbhöfe) oder gleich 4 Lehen“ (H. Peetz 1880), deren Fläche aber stark variierte. Anderswo setzte man 2 oder 4 Huben dem Wert einer Meierei (fränkischer Meier- oder Gutshof) gleich.
Eine Sonderform waren die Forsthuben, der Dienstsitz hoheitlicher Forstbeamten.
In österreichischen Ländern (Oberösterreich bis Württemberg) entstanden in den letzten Jahrhunderten folgende Bezeichnungen, die bis heute (auch in manchen Familiennamen - Huber, Hüb(e)ner, Hüf(f)ner, Huemer usw.) fortwirken:
| Bauernhof (Großbauer) | 2 Huben (Doppel-Lehen) |
| Ganzbauer, Huber (Hueber, Huemer) | 1 Hube, 2 Pfund oder mehr zu versteuern |
| Halb(ge)bauer | ½ Hube, 1-1,5 Pfund |
| Herberge | < ½ Hube, statt Großvieh Schafe/Ziegen |
| Viertelbauer | ¼ Hube, unter 1 Pfund, Nebenerwerb |
| Kleinhäusler (Knecht) | unter ¼ Hube („Keusche“) |
| Zulehner | Grundstücke ohne Gebäude |
| Hubjäger | Jäger mit einer Forsthube als Dienstgut |
| Hubmeister | landesfürstl. Beamter des Kammerguts |
Hufe ist die norddeutsche Bezeichnung für die Hube, dem bis etwa 1810 in Österreich-Ungarn, Schweiz und Süddeutschland gebräuchlichen Ertragsmaß, und entspricht – regional unterschiedlich – etwa 15 bis 20 Hektar.
Im Gegensatz zur Hube, deren Fläche je nach Land etwa 6 bis 25 ha ausmachte, schwankt die – vor allem in Preußen und Polen verwendete – Hufe wegen des flacheren Geländes und gleichmäßigerer Bodenqualität etwas weniger. Die Hufe diente dabei auch als Bemessungseinheit zur Erhebung der herrschaftlichen Abgaben und Dienste.
Gleichzeitig bezeichnete die Hufe auch die Vollbauernstelle an sich. Bauer auf einer solchen Stelle war als Hufner vollberechtigtes Mitglied der Dorfgemeinschaft und konnte im Rahmen des im Dorf geltenden Rechts eigenverantwortlich wirtschaften und sich an der bäuerlichen Selbstverwaltung beteiligen. In vielen Gegenden erhielt sich die Hufenverfassung der Dörfer bis in das 18. Jahrhundert und wurde erst mit der Verkoppelung aufgehoben.
| 1 flämische Hube | 16,80 ha (etwa Durchschnittswert aller Huben) |
| 1 preußischer Hufen | 16,5 ha (rund 66 preußische Morgen) |
| 1 fränkische Hube | 23,9 ha, seltener 27,19 ha |
| 1 sächsische Hube | 19,92 ha (als Hufen auch = 12 ha) |
| 1 Hufe (Brandenburg) | 17,0215 ha (30 große Morgen, 400 Quadratruten) |
| 1 H. | 30 Morgen | 6,0752 ha (Frankfurt am Main)
| 1 H. (Mecklenburg) | 13,007 ha (10 Last = 100 Scheffel Aussaat) |
| 1 Hube | 30 Morgen = 5,531 ha (Fulda) |
| 1 kulmische Hufe | 17,3387 ha (Preußen, ~67 preuß. Morgen) |
| 1 oletzkosche Hufe | 15,648 ha (Preußen/Polen 1720) | (In Preußen ab 1813 offiziell nur noch Hektar und Ar)