Die Hohe See umfasst nach Artikel 86 des Seerechtsübereinkommens von 1982 (SRÜ) alle die Teile des Meeres, die nicht zur ausschließlichen Wirtschaftszone, zum Küstenmeer oder zu den inneren Gewässern eines Staates oder zu den Archipelgewässern eines Archipelstaats gehören. Der Name beruht auf der optischen Täuschung, dass die See vom Betrachter am Ufer zum Horizont hin scheinbar in die Höhe geht.
Artikel 87 des Seerechtsübereinkommens von 1982 lautet:
Das Seerechtsübereinkommen hat durch Errichtung der Ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) von bis zu 200 Seemeilen, der Definition der Archipelgewässer und die Ausweitung der Hoheitsgewässer von drei auf zwölf Seemeilen die Freiheit der Meere erheblich eingeschränkt und dafür die Rechte der Küstenstaaten gestärkt.
Siehe auch: Seerecht
Dourioù etrebroadel | International waters | Haute mer | Открытое море | Internationellt vatten | 公海
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"Hohe See".
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