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Die Hofgärtner waren eine eigene Berufsgruppe an den Königlichen, Fürstlichen bzw. Herzoglichen Höfen. Sie bildeten eine Mischform aus Gärtnern und Landschaftsarchitekten. Ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts bezeichnete der Begriff insbesondere den Leiter eines Gartenreviers. Oft vererbte der Vater dem Sohn die Stelle am Hof, so bildeten sich große Hofgärtner-Dynastien wie die der Sello oder Lenné.

Zur Ausbildung der Hofgärtner gehörten unter anderem vom Dienstherrn finanzierte Bildungsreisen zu den zur jeweiligen Zeit als besonders aktuell oder wichtig angesehenen Gartenanlagen im In- und Ausland. Bis zur Einrichtung der Gärtnerlehranstalten im 19. Jahrhundert waren solche Bildungsreisen für eine gute Ausbildung der Hofgärtner unerlässlich.

Insbesondere in Preußen hatten die Hofgärtner eine besondere, auch gut dotierte, Stellung. Preußens Herrscher holten sich die besten Gärtner und kreativen Köpfe der Garten- und Landschaftsgestalter gern von überall her. Die Hofgärtner grenzten sich als Stand gegenüber anderen Gärtnern ab, und es entstand eine vielstufige Verwaltung. Friedrich Wilhelm II. gründete 1787 in Potsdam – in Entsprechung zum Oberhofbauamt in Berlin – die Garteninspektion. Ein Oberhofbaurat erstellte für die jeweiligen Gartenreviere Pläne und den zugehörigen Etat, der vom König genehmigt werden musste. 1798 gründete Friedrich Wilhelm III. in Potsdam die Gartendirektion und unterstellte sie dem Hofmarschallamt in Berlin, womit Hofmarschälle als Gartenintendanten für die Verwaltung der Gärten zuständig waren. Der Gartendirektor betreute die Hofgärtner mit ihren Revieren (z. B. in Potsdam, Berlin, Rheinsberg, Kassel-Wilhelmshöhe und Königsberg).

Die leitenden Hofgärtner wohnten in der Regel auch direkt in den betreuten Gärten in einem eigenen, vom Hofarchitekten erbauten, und gehoben möblierten Hofgärtnerhaus. Manche enthielten Gästewohnungen, andere entwickelten sich geradezu zu einem gesellschaftlichen Treffpunkt. Einige preußische Hofgärtner hatten sogar eine Dienstmagd, sowie für ihre Reisen eine Kutsche zur Verfügung. Teilweise hatten Sie bei besonderen Anliegen auch direkten Zugang zum König bzw. Fürsten. Dies zeigt die herausgehobene Stellung dieser leitenden Gärtner (und nicht zuletzt auch die Stellung der Gartenkunst insgesamt).

Die Hofgärtner mussten allerdings auch ständig zur Stelle sein, um königliche bzw. fürstliche Wünsche umgehend zu erfüllen.

Mit dem Ende der Monarchie gingen die Schlösser in staatlichen Besitz über, und die Nachfolgebehörde des Hofmarschallamtes war die Kronverwaltung. 1920 endete die zentrale Verwaltung durch eine Gartendirektion. Die Gartenreviere wurden aber weiterhin von Garteninspektoren und Gartenoberinspektoren geleitet, wobei letztere ab 1927 den Titel Gartendirektor erhielten.

Bedeutende Hofgärtner-Dynastien


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Preußen

 

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