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Hoffähigkeit (französisch: droit d`etre admis a la cour, englisch: right of presentation at court) war an verschiedenen Höfen an einzelne Geburts- oder Rangklassen geknüpft. Ursprünglich war sie ein Vorrecht des Uradels. In Österreich-Ungarn z. B. waren alle Hofwürdenträger, alle Offiziere und alle Ritter der österreichischen und ungarischen Orden hoffähig. In Preußen waren sämtliche Offiziere, die Zivilbeamten vom Range der Räte zweiter Klasse aufwärts und alle Mitglieder des Adels (auch die des Briefadels) hoffähig.

Rechtsgeschichte | Adel

 

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