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Das Hochstift Osnabrück war ein reichsunmittelbares Fürstbistum des Alten Reiches und gehörte zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis. Wie alle geistlichen Gebiete wurde es 1803 verweltlicht und zum Fürstentum Osnabrück erklärt. Das Fürstentum wurde in Personalunion vom Herzog von Braunschweig-Lüneburg regiert und gehörte praktisch zu Hannover, 1806 zu Preußen, 1810 zu Frankreich, 1815 wieder zu Hannover. In diesem bildete es eine Verwaltungseinheit (Landdrostei) und fiel mit ihm 1867 an Preußen. Die Landdrostei wurde im Zuge der preußischen Kommunalreform 1885 aufgelöst und daraus die Landkreise Osnabrück, Bersenbrück, Iburg, Wittlage und Melle gebildet. Diese fünf Landkreise, der größte Teil des heutigen Landkreis Emsland und der Landkreis Grafschaft Bentheim bildeten den Regierungsbezirk Osnabrück. 1972 wurde aus den Landkreisen Osnabrück, Melle, Wittlage und Bersenbrück der (neue) Landkreis Osnabrück gebildet, dessen Grenzen weitgehend denen des alten Hochstiftes entsprechen. Allerdings gehörten zu diesem noch das Amt Reckenberg (heute Kreis Gütersloh), und es bestand ein Kondominium mit dem Niederstift Münster für die südlichen Gebiete des heutigen Kreises Vechta.

Landesherr des Hochstiftes war der Bischof von Osnabrück. Gemäß den Bestimmungen nach Artikel XIII des Westfälischen Friedensvertrags und der Beschlüsse auf dem Reichstag zu Nürnberg von 1650, wurde in einer "Immerwährenden Kapitulation" (Capitulatio perpetua osnabrugensis), die Herrschaft abwechselnd von einem katholischen, vom Domkapitel gewählten Bischof und einem lutherischen Bischof ausgeübt, der vom herzoglichen Haus Braunschweig-Lüneburg benannt wurde. Während der Regentschaft eines lutherischen Bischofs wurde die kirchlichen Befugnisse über die katholische Geistlichkeit und die katholischen Einwohner des Hochstifts vom Erzbischof von Köln ausgeübt. Die freie Religionsausübung der jeweils anderen Konfession war in der "Immerwährenden Kapitulation" geregelt. Die hier festgeschriebenen Regelungen behielten ihre Gültigkeit bis 1802/03, also bis zur Verweltlichung aller geistlichen Territorien. Das Hochstift Osnabrück war somit eines der wenigen Territorien des Alten Reiches ohne einseitige konfessionale Festlegung. Die Zuordnung der Konfession der Pfarrer war kirchspielweise festgelegt, doch gab es auch Kirchspiele, in denen beide Konfessionen über jeweils eine eigene Kirche mit eigenem Pfarrer verfügten. In einigen Kirchspielen wurde die einzige verfügbare Kirche sogar von beiden Konfessionen (katholisch und lutherisch) genutzt.

siehe auch: Liste der Bischöfe von Osnabrück

Weblinks


Geistliches Fürstentum | Osnabrück

 

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