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Die Ausdrücke Hochstift und Fürstbistum bezeichnen im Heiligen Römischen Reich bis 1803 ein Territorium, in dem die staatliche Souveränität von einem Bischof als Landesfürsten ausgeübt wurde.
Der zweite Wortteil von Hochstift kennzeichnet die Ländereien als Stiftungen von Königen und Herzögen an eine Kathedra mit religiöser und ordnungspolitischer Zielsetzung. Der erste Wortteil unterscheidet sie von Kloster- und anderen Stiftungen ohne staatliche Souveränität.

Die Hochstifte waren die weltlichen Landesherrschaften der Bischöfe in ihrer Eigenschaft als Reichsfürsten. Der Begriff des Hochstifts oder Fürstbistums ist zu unterscheiden vom Bistum, der Diözese, in der der Bischof die kirchliche Oberleitung innehatte. Diese umfasste auch Gebiete, die der Regierung anderer Fürsten, manchmal sogar der (weltlichen) Regierung anderer Bischöfe unterstanden. Doch geht beides im Sprachgebrauch oft durcheinander, und nicht selten wird auch von Historikern das Fürstentum eines Bischofssitzes schlicht als Bistum bezeichnet.

Das weltliche Fürstentum eines Erzbischofs hieß Erzstift oder Fürsterzbistum.

Heutzutage wird im Raum des Hochstiftes Paderborn noch die Bezeichnung Hochstift für das Gebiet der Kreise Paderborn und Höxter verwendet. Auch im Raum Fulda ist diese Bezeichnung noch heute gebräuchlich. In Hildesheim ist hingegen nur der Ausdruck Stift (Stiftsdörfer) gebräuchlich.

Siehe auch:

Kirchenwesen | Geistliches Fürstentum

 

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